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Barrierefreie Umbaumaßnahmen: Fördermittel für selbstgenutztes Wohneigentum verfügbar

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum stellt auch in diesem Jahr Fördermittel für barrierefreie Umbaumaßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum zur Verfügung. Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnungen, in denen Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder einem Pflegegrad 2 oder höher leben, können Anträge stellen. Die Fördermittel können bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten oder maximal 6500 Euro betragen. Die Umbaumaßnahmen müssen aufgrund der Behinderung notwendig sein und dürfen keine reinen Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sein.

Um die Zuschüsse zu beantragen, müssen die Anträge vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Der Kostenzuschuss kann mit Mitteln der Pflegekassen kombiniert werden und wird bei Bedarf nach sozialer Dringlichkeit vergeben. Erstmals besteht die Möglichkeit, sich online beim Landkreis Fulda für das Förderprogramm anzumelden. Das entsprechende Online-Formular ist auf der Internetseite des Landkreises Fulda verfügbar.

Daniel Wom Webdesign

Weitere Informationen und Beratung zu den Förderprogrammen können Interessierte online direkt bei der WIBank unter www.wibank.de oder bei der Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Fulda unter www.landkreis-fulda.de erhalten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail an wohnungsbau@landkreis-fulda.de zu wenden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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