In Hessen müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ersetzt werden. Der Austauschprozess ist Teil einer Initiative zur Erhöhung der Fälschungssicherheit und der Schaffung eines einheitlichen Führerscheinsystems in der gesamten EU. Laut HNA muss dieser Umtausch bis spätestens 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Die Fristen für den Umtausch sind gestaffelt, um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden.

Aktuell sind mobile Fahrerlaubnisinhaber, die 1971 oder später geboren wurden und deren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, an der Reihe. Ihre Frist endet am 19. Januar 2025. Die folgenden Fristen gelten für ältere Führerscheine:

  • 1999 – 2001: Frist bis 19. Januar 2026
  • 2002 – 2004: Frist bis 19. Januar 2027
  • 2005 – 2007: Frist bis 19. Januar 2028
  • 2008: Frist bis 19. Januar 2019
  • 2009: Frist bis 19. Januar 2030
  • 2010: Frist bis 19. Januar 2031
  • 2011: Frist bis 19. Januar 2032
  • 2012 – 18. Januar 2013: Frist bis 19. Januar 2033

Dokumente und Gebühren für den Umtausch

Für den Austausch des alten Führerscheins sind erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Aktueller Führerschein
  • Gebühr von 25,30 Euro

Wenn der alte Führerschein nicht von der aktuellen Behörde ausgestellt wurde, ist zudem eine Karteikartenabschrift erforderlich. In Hessen bieten einige Fahrerlaubnisbehörden, wie Kassel und Wiesbaden, einen Online-Service für den Führerschein-Umtausch an, wobei dazu biometrische Fotos und ein Bild des aktuellen Führerscheins digital bereitgestellt werden müssen.

Zusätzlich betont die Bundesregierung, dass keine Wiederholung der Fahrprüfung erforderlich ist, da es sich beim Umtausch um eine verwaltungstechnische Angelegenheit handelt. Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nur 15 Jahre gültig und müssen danach erneuert werden. Bei Versäumnis der Frist droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.