HessenKassel

Frauenquote bei Spitzenjuristen in Hessen: Fehlende Gleichberechtigung am Obergericht

Neue Rechte für Frauen in hessischen Gerichten?

Nach aktuellen Informationen des hessischen Justizministers Christian Heinz (CDU) ist die Frauenquote an der Spitze der fünf Obergerichte in Hessen bei null. Dies betrifft das Oberlandesgericht (OLG) und das Landesarbeitsgericht in Frankfurt, das Finanzgericht und den Verwaltungsgerichtshof in Kassel sowie das Landessozialgericht in Darmstadt, die alle von Männern geleitet werden. Diese Tatsache stammt aus einer Anfrage der Grünen-Opposition im Wiesbadener Landtag.

Der Justizminister äußerte sich zuversichtlich darüber, dass sich die Situation in Zukunft ändern werde. Er betonte, dass es trotz der aktuellen Zahlen ein großes Interesse von Frauen am Jurastudium und dem höheren Justizdienst gibt. Die geringe Präsenz von Frauen in Leitungspositionen in der Justiz spiegele laut Heinz die Situation bei den früheren Einstellungen wider und reflektiere die damals unzureichende Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

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Betrachtet man jedoch die Gesamtheit aller Richterposten in Hessen, stellen Frauen die Mehrheit dar. Dies zeigt eine positive Entwicklung in Bezug auf die Geschlechtergleichstellung im Bundesland, auch wenn sie noch nicht in Leitungspositionen widergespiegelt wird.

Mehr Frauen als Männer bei den Staatsexamina

Laut Minister Heinz haben bei den juristischen Staatsexamina in Hessen in den Jahren 2013 bis 2022 deutlich mehr Frauen als Männer teilgenommen. Allerdings schnitten Männer bei den Prädikatsexamina besser ab. Diese Examen mit mindestens 9 von maximal 18 Punkten sind ein entscheidender Faktor für den Berufseinstieg.

Beim Zweiten Staatsexamen erzielten im genannten Zeitraum im Durchschnitt 18,2 Prozent der weiblichen Prüflinge und 22,7 Prozent der männlichen Kandidaten ein Prädikatexamen. Dies verdeutlicht, dass Männer immer noch häufiger mit guten Noten abschneiden und dadurch bessere Eintrittschancen in renommierte Kanzleien oder den Staatsdienst haben.

Die grüne Landtagsfraktion weist auf Artikel 3 des Grundgesetzes hin, der die Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile abzielt. Dieser Aspekt wird in Bezug auf die Frauenquote in Führungspositionen in der hessischen Justiz erneut diskutiert und könnte zukünftig zu Veränderungen führen.

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