Ein 62-jähriger Vater wurde am 1. März 2025 vom Frankfurter Landgericht zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er wegen sexuellen Missbrauchs seiner beiden Töchter schuldig gesprochen wurde. Der Vorsitzende Richter stellte fest, dass der Angeklagte ein besonderes Vertrauensverhältnis ausgenutzt hat, indem er seine Taten zwischen 2019 und 2023 sowohl im Rahmen von Familienurlauben als auch in der gemeinsamen Wohnung in Frankfurt beging. Die betroffenen Mädchen sind zum Zeitpunkt der Taten elf und zwölf Jahre alt gewesen und litten nach eigenen Aussagen bis heute unter Ängsten und Albträumen.

Trotz der Bitte der älteren Tochter, die Übergriffe zu stoppen, setzte der Vater seine Taten fort. Aufgrund dieser Vergehen lebt der Mann mittlerweile von seiner Familie getrennt, er ist geschieden, hat kein Sorgerecht mehr und sieht seine Kinder nicht mehr. In der Gerichtsverhandlung äußerte er, dass er sich sehr für sein Verhalten schäme. Vor Gericht kam zur Sprache, dass der Mann bereits im Sommer 2023 von einer Jugendstrafkammer zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, jedoch das Urteil durch den Bundesgerichtshof aufgrund einer Revision aufgehoben wurde. Dieser verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück, wobei nur noch über die Höhe der Strafe entschieden werden musste. Der Staatsanwalt beantragte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, während die Verteidigung eine „maßvolle Bewährungsstrafe“ forderte. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig, wie FAZ berichtet.

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen der Strafverfolgung bei sexuellen Übergriffen auf Minderjährige sind im Strafgesetzbuch (StGB) festgeschrieben. Nach § 176 StGB kann eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängt werden, wenn sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren vorgenommen werden oder diese dazu gebracht wird, sexuelle Handlungen an Dritten vorzunehmen. Das Gericht kann in bestimmten Fällen von einer Strafe absehen, wenn die Handlung einvernehmlich war oder der Täter nicht die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzte. Diese Gesetze sind entscheidend, um das Risiko von sexuellem Missbrauch von Kindern zu minimieren, wie auch die fallbezogenen Umstände zeigen, in denen oft Vertrauensverhältnisse missbraucht werden. Weitere Details hierzu bietet dejure.org.

In einem weiteren, von NWB dokumentierten Fall, war ein Angeklagter wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die komplexen rechtlichen Abläufe und die Wiederholung von solchen Vergehen unterstreichen die Herausforderungen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern, was auch den aktuellen Fall des 62-jährigen Vaters in Frankfurt in einen breiteren gesellschaftlichen Kontext stellt.

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