Am 13. März führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Frankfurt am Main deutschlandweit unangekündigte Prüfungen zur Einhaltung des Mindestlohns durch. Die Inspektoren konzentrierten sich auf die Gastronomie, Werkstätten und körpernahe Dienstleistungen und zogen hierfür 62 Beamte des Zolls und der Landespolizei hinzu.

In Frankfurt wurden 15 Betriebe überprüft und 64 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Die Ergebnisse werfen ein beunruhigendes Licht auf die Situation: Es gab 19 Hinweise auf eine mögliche Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und 13 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht in der Gastronomie. Zudem wurden 5 Indizien für Leistungsmissbrauch festgestellt. Diese Kontrollen verdeutlichen die anhaltenden Probleme in der Branche und die Notwendigkeit von strengen Maßnahmen zur Sicherstellung von fairen Arbeitsbedingungen.