Am Freitag, den 31. Januar 2025, wurde ein 33-jähriger Nigerianer am Flughafen Frankfurt am Main festgehalten, als er ein verbotenes Hochzeitsgeschenk zur Sicherheitskontrolle mitbrachte. Die Bundespolizei, unterstützt von Luftsicherheitsassistenten, entdeckte bei der Überprüfung, dass es sich bei seiner Gehhilfe um einen Stockdegen handelte – ein klarer Verstoß gegen das Waffengesetz.
Der Mann behauptete, das Geschenk sei unproblematisch gewesen, als er aus Abuja einreiste, doch die geltenden Sicherheitsvorschriften lassen keinen Spielraum für Ausnahmen. Das Mitführen solcher verbotenen Gegenstände zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.