Die Zahl der Asylklagen vor deutschen Verwaltungsgerichten hat einen signifikanten Anstieg erfahren. MDR berichtet, dass im Jahr 2024 mehr als 100.000 neue Verfahren eingegangen sind. Dies entspricht einem Anstieg von fast zwei Dritteln im Vergleich zu 2022, als lediglich rund 62.000 Klagen registriert wurden. Der Anstieg ist besonders bemerkenswert, wenn man die Klagezahlen aus den Jahren 2017 und 2018 betrachtet, als diese höher waren als im Jahr 2024.
In den einzelnen Bundesländern zeigt sich ein ähnliches Bild. In Sachsen-Anhalt wurden über 2.000 neue Verfahren eingereicht, was einen Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren darstellt. Thüringen meldete etwa 2.190 neue Klagen, während Sachsen mit insgesamt 8.747 Neuzugängen einen Anstieg um gut ein Drittel im Vergleich zu 2023 verzeichnete.
Bearbeitungszeiten und Herausforderungen
Die Verwaltungsgerichte haben zwar mehr Klagen zu bearbeiten, jedoch haben sich die Bearbeitungszeiten verkürzt. Tagesschau informiert, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit in Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 bei 8,3 Monaten liegt, deutlich gesenkt von 13 Monaten im Jahr 2022. In Thüringen betrug die Bearbeitungszeit 11,3 Monate, ebenfalls ein Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren.
Bundesweit überschreiten jedoch viele Verfahren die Zielvorgabe von maximal sechs Monaten Bearbeitungszeit. In Hessen mussten Asylbewerber im Durchschnitt mit langen Wartezeiten von 24,5 Monaten rechnen, während Rheinland-Pfalz mit 5,4 Monaten die kürzeste Bearbeitungsdauer verzeichnet.
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, äußerte Bedenken über mögliche Stagnation, falls die Klageeingänge weiter steigen sollten. Er betont die Notwendigkeit, zusätzliches Personal einzustellen und Verfahren in spezialisierten Asylkammern zu bündeln, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation
Ein wichtiger Faktor in der aktuellen Asylklage-Situation ist die Flüchtlingskrise, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verstärkt wurde. Laut der Bundeszentrale für politische Bildung haben seit Februar 2022 mehrere Millionen Menschen aus der Ukraine Zuflucht in Europa gesucht. Im deutschen Ausländerzentralregister waren Mitte Oktober 2024 rund 1,2 Millionen Schutzsuchende aus der Ukraine registriert.
Die Mehrheit dieser ukrainischen Schutzsuchenden stellt jedoch keinen Asylantrag, was bedeutet, dass sie nicht in den Asylklage-Zahlen erfasst werden. Im Jahr 2024 stellten lediglich 1.048 ukrainische Staatsangehörige einen Erstantrag auf Asyl. Die Gesamtschutzquote für Flüchtlinge lag 2024 bei 44,4%, ein Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren.
Insgesamt zeigt die aktuelle Situation bei Asylklagen nicht nur einen Anstieg der Zahlen, sondern auch zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit den bearbeiteten Fällen und den anhaltenden Veränderungen durch die geopolitische Lage.