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Erstmals ab 16: Jugendliche dürfen bei der Europawahl am 9. Juni 2024 wählen

Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 können erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Dies wurde durch eine Reform des Europawahlrechts ermöglicht, die die Bundesregierung vor einem Jahr vorgenommen hatte. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein, Jugendministerin Heike Hofmann und Europaminister Manfred Pentz haben die jungen Neu-Wahlberechtigten sowie alle Erstwählerinnen und Erstwähler dazu aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Ministerpräsident Rhein betonte, dass das Recht zur Teilnahme an einer demokratischen Wahl ein Privileg sei und es den Menschen ermöglicht, über die zukünftige Entwicklung der Europäischen Union zu bestimmen. Er ermutigte vor allem die jugendlichen Wähler, das Wahlrecht zu nutzen und den 9. Juni als Festtag der Demokratie zu begreifen.

Jugendministerin Hofmann unterstrich die Bedeutung, die Perspektiven junger Menschen in den politischen Prozess einzubringen und ihre Interessen zu berücksichtigen. Sie rief die Jugendlichen dazu auf, ihr Wahlrecht zu nutzen und sich ein eigenes Bild davon zu machen, wie sie ihr Stimmrecht einsetzen möchten. Europaminister Pentz hob hervor, dass die Europawahl eine bedeutende demokratische Veranstaltung sei, die die Vielfalt der europäischen Länder widerspiegele.

Zur Europawahl am 9. Juni 2024 sind in Deutschland rund 65 Millionen Menschen wahlberechtigt. Gemäß Angaben der Bundeswahlleiterin lebten Ende des Jahres 2023 etwa 1,4 Millionen Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren, die nun erstmals an der Europawahl teilnehmen dürfen. Insgesamt gibt es bis zu 5,1 Millionen potenzielle Erstwählerinnen und Erstwähler, die seit der letzten Europawahl das Wahlalter erreicht haben.

Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei der Europawahl stellt eine Besonderheit dar. Aktuell ist es nur in drei weiteren EU-Ländern möglich, sich bereits mit 16 Jahren an der EU-Wahl zu beteiligen: in Österreich, Malta und Belgien.

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