Groß-GerauHessen

Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Hausschweinen in Hessen festgestellt – starke Einschränkungen im Handel und Schlachtung

ASP-Fall in hessischem Hausschweinebestand: Auswirkungen und Maßnahmen

In einem Hausschweinebestand in Hessen wurde zum ersten Mal der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt. Dieser Fall betrifft einen Betrieb mit neun Schweinen in der Nähe von Biebesheim am Rhein im Kreis Groß-Gerau. Nachdem bei einem Tier Krankheitssymptome auftraten, wurde eine Blutprobe entnommen, die den Verdacht auf ASP bestätigte. Als Reaktion wurden die Tiere unter Aufsicht von Tierärzten euthanasiert.

Maßnahmen zur Eindämmung der ASP-Ausbreitung

Infolge des ASP-Falls werden rund um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern errichtet. In diesen Zonen gelten strenge Beschränkungen für den Handel mit Schweinen und Schweinefleischprodukten sowie für die Schlachtung. Der Handel mit lebenden Tieren ist untersagt, ebenso wie der Transport von Gülle, Mist und benutzter Einstreu aus der Zone. Schlachtprodukte dürfen nur innerhalb Deutschlands verkauft werden oder müssen vor dem Export erhitzt werden. Diese Einschränkungen betreffen auch Teile von Rheinland-Pfalz, wo sich auf hessischer Seite etwa 3500 Schweine befinden.

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Bekämpfung der ASP seit Mitte Juni in Hessen

Seit Mitte Juni kämpft Hessen bereits gegen die Ausbreitung der ASP. Der erste Fall wurde bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt. Seitdem wird intensiv nach verendeten Tieren gesucht, um ein Kerngebiet des Geschehens zu identifizieren und eine Restriktionszone festzulegen. Elektrozäune entlang des Kerngebiets sollen verhindern, dass infizierte Tiere in andere Gebiete gelangen. Teams mit speziell ausgebildeten Hunden und Drohnen durchsuchen das Gelände, wobei bereits 15 positive Fälle entdeckt wurden. Das Landwirtschaftsministerium hat einen Führungsstab eingesetzt, der die Maßnahmen koordiniert und mit anderen Behörden zusammenarbeitet. Besonders eng wird mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zusammengearbeitet, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Die Afrikanische Schweinepest ist eine durch Viren verursachte Krankheit, die durch den Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern übertragen wird. Schweine können sich auch durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln infizieren. Das Virus kann in Wurst und Schinken über mehrere Monate überleben, ist aber für Menschen ungefährlich. Bei Schweinen verläuft die Erkrankung fast immer tödlich und es gibt keine Impfung dagegen.

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