Hessen

Ende des Nebenkostenprivilegs : Mieter in Hessen müssen handeln

Mieter in Hessen sollten sich auf bevorstehende Veränderungen beim Kabel-TV-Empfang vorbereiten. Ab dem 1. Juli wird das „Nebenkostenprivileg“ aufgehoben, was bedeutet, dass Vermieter die TV-Gebühren in Mehrfamilienhäusern nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen können. Dadurch müssen Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss selbst tragen. Für Mieter bedeutet dies, dass sie ab Ende Juni neue Kabelverträge abschließen müssen, da Vermieter voraussichtlich ihre Verträge mit den Kabelanbietern kündigen werden.

Die Verbraucherzentrale Hessen weist darauf hin, dass das „Nebenkostenprivileg“ nicht mehr zeitgemäß ist, da die Fernsehübertragung mittlerweile digital ist und neue Verbreitungswege wie Internetfernsehen existieren. Trotzdem könnten Mieter weiterhin über ihre Nebenkosten für den Kabelanschluss zahlen müssen, auch wenn sie diesen nicht mehr benötigen.

Finanziell wird es für Kunden in Hessen wahrscheinlich teurer, wenn sie weiterhin den Kabelanschluss behalten möchten. Die Verbraucherzentrale Hessen erwartet eine Erhöhung von etwa zwei bis drei Euro im Monat. Dabei könnten gekündigte Mehrnutzerverträge dazu führen, dass der Preis für den Einzelnutzervertrag höher liegt. Für Mieter, die auf den Kabelanschluss verzichten möchten, wird der Anschluss vom Kabelanbieter gesperrt.

Die Verbraucherzentrale warnt davor, sich durch Berater von Kabelanbietern, die unerwartet vor der Tür stehen, zu übereilten Entscheidungen drängen zu lassen. Es wird empfohlen, nichts an der Haustür zu unterschreiben und sich nicht überrumpeln zu lassen. Kabelanbieter müssten sogar um ihre Kunden kämpfen, da das Ende des „Nebenkostenprivilegs“ bereits Auswirkungen auf die Kundenzahlen hat, wie bei Vodafone, wo die Anzahl der Fernsehkunden im Jahresauftaktquartal um rund 650.000 gesunken ist.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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