Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am Donnerstag mit einer deutschlandweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung das Augenmerk auf die Einhaltung des Mindestlohns gerichtet. In Südhessen sorgten 86 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Darmstadt für klare Verhältnisse in Gastronomiebetrieben, Friseursalons und Kiosken. Über 120 Beschäftigte wurden zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Die Ergebnisse sind alarmierend: 25 Strafverfahren und 33 Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet, darunter vier wegen Unterschreitung des Mindestlohns. Manipulationen sind keine Seltenheit – Arbeitnehmer werden häufig als Praktikanten oder Selbständige geführt, während ungenaue Stundenaufzeichnungen darauf abzielen, Verstöße zu verschleiern. Die Prüfungen decken gravierende Missstände auf und zeigen, dass in vielen Betrieben die Rechte der Arbeitnehmer mit Füßen getreten werden.