In der 2. Bundesliga sorgt die Sperre von Fabian Nürnberger für Aufregung. Der Spieler von Darmstadt 98 wurde für fünf Spiele vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gesperrt, wie der Tagesspiegel berichtet. Die Entscheidung folgt auf ein unsportliches Verhalten, das Nürnberger im Heimspiel gegen die SV Elversberg zeigte, das mit 0:3 endete.

Nürnberger erhielt die Rote Karte, nachdem er in zwei Fällen tätig wurde. Ein schweres Foul an Elias Baum führte zu dessen Verletzung und Auswechslung. Darüber hinaus war Nürnberger an einer Rudelbildung beteiligt, in deren Verlauf er Maximilian Rohr am Hals packte und ihm ins Gesicht schlug. Diese „brutal dumme Aktion“, wie es Darmstadts Trainer Florian Kohfeldt ausdrückte, brachte ihn nun in ernsthafte Schwierigkeiten.

Rechtsfolgen und Bewährungsstrafe

Zusätzlich zu den fünf Spielen, die er sofort absitzen muss, wurde eine weitere Sperre von drei Spielen zur Bewährung ausgesetzt. Diese Form der Sanktion zeigt, wie ernst der DFB solche Vorfälle nimmt und im Hinblick auf den sportlichen Wettbewerb hohe Maßstäbe anlegt.

Die aktuellen sportgerichtlichen Verfahren im Fußball lenken die Aufmerksamkeit auch auf die Strukturen der Verbandsgerichtsbarkeit. Im Falle Nürnbergers ist das DFB-Bundesgericht zuständig, welches Urteile über die 3. Liga, den DFB-Pokal, die Bundesliga und die 2. Bundesliga fällt. Die Rechts- und Verfahrensordnungen orientieren sich dabei an rechtsstaatlichen Prinzipien, nach denen auch das Recht auf Gehör sowie die Verfahrensführung durch unabhängige Richter gewährleistet sein müssen, so anwalt.de.

Implikationen für die Liga

Die Sanktionen des Sportgerichts ziehen nicht nur sportpolitische, sondern auch finanzielle Konsequenzen für die Vereine nach sich. Sollten Vereine in anderen Fällen ähnliche Disziplinarmaßnahmen erleiden, könnten weitere Spiele annuliert oder sogar Punktabzüge verhängt werden. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit eines funktionierenden Rechtsrahmens innerhalb des Fußballs, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

Schließlich bleibt abzuwarten, ob Nürnberger gegen das Urteil Einspruch einlegt, denn im Sportrecht ist es möglich, Urteile durch Berufung beim Verbandsgericht anzugreifen. Hierbei können auch Dritte mit einem rechtlichen Interesse an den Entscheidungen deren Wirksamkeit anfechten.