Eine Bürgergeld-Empfängerin hat gegen das Jobcenter und das Sozialgericht erfolgreich geklagt, nachdem ihre Leistungen falsch berechnet wurden. Das Jobcenter hatte ein zu hohes Einkommen von 1400 Euro (brutto) angerechnet, während das tatsächliche Einkommen der Frau bei 907,20 Euro (brutto) lag. In der Zeitspanne der Corona-Jahre 2020 und 2021 sah sich die Frau gezwungen, Widerspruch gegen diese fehlerhaften Berechnungen einzulegen.

Nach sechs Monaten ohne jegliche Reaktion des Jobcenters reichte die Betroffene eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht Darmstadt ein. Dort wurde die Klage jedoch als „mutwillig“ abgelehnt, was mit der falschen Annahme begründet wurde, die Klägerin hätte sich zunächst an das Jobcenter wenden müssen. Die Verweigerung der Kostenerstattung führte dazu, dass die Frau eine Verfassungsbeschwerde einlegte.

Gericht entscheidet zugunsten der Klägerin

Das Bundesverfassungsgericht entschied schließlich zu Gunsten der Klägerin und stellte fest, dass die Untätigkeitsklage begründet und zulässig war. In seinem Urteil, das unter dem Aktenzeichen 1 BvR 311/22 geführt wurde, kritisierte das Gericht das Sozialgericht für dessen nicht nachvollziehbares Verhalten. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Bürgergeld-Empfängern.

Besonders hervorzuheben ist die klare Botschaft des Gerichts: Es besteht keine Pflicht, nach Ablauf einer Frist erneut Kontakt mit dem Jobcenter aufzunehmen. Dies stellt sicher, dass Bürgergeld-Berechtigte sich an geltendes Recht halten dürfen, ohne sich durch unnötige Nachfragen zusätzlich belasten zu müssen.

Ein Präzedenzfall für zukünftige Klagen

Das Urteil hat das Potenzial, als Präzedenzfall zu wirken. Der Fall demonstriert, dass auch Jobcenter und Sozialgerichte sich an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen. Dies könnte anderen Leistungsberechtigten helfen, sich gegen willkürliche Entscheidungen zu wehren. In einem weiteren Verfahren hat das Oberste Gericht ebenfalls entschieden, dass keine Kostenerstattung nach einer Untätigkeitsklage fällig wird, wenn einfache Nachfragen beim Jobcenter den Sachverhalt klären könnten.

Zusammenfassend zeigt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass auch in komplexen Verwaltungssituationen die Rechte der Bürger gewahrt werden müssen. In dieser speziellen Konstellation wurde die Ungerechtigkeit, die durch falsche Berechnungen entstanden ist, endlich erkannt und geahndet. Dies könnte dazu führen, dass Bürgergeld-Empfänger in der Zukunft mehr Rückhalt und Rechtssicherheit erfahren.

Diese Entwicklungen in der Judikatur sind nicht nur für die Klägerin von Bedeutung, sondern verdeutlichen auch die Herausforderungen, mit denen viele Bürgergeld-Empfänger konfrontiert sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese rechtlichen Grundsatzfragen weiter entwickeln werden.

Für weitere Informationen zu diesem Thema, verfolgen Sie die Berichterstattung auf HNA, Gegen Hartz und Bürgergeld.org.