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Neues Tierschutzgesetz vor dem Bundestag: Was die geplanten Änderungen bedeuten

Der kürzlich vorgelegte Entwurf zur Tierschutznovelle stößt auf breite Kritik verschiedener Seiten. Die Bundesregierung plant trotz Einwänden aus der Landwirtschaft und von Tierschützern das grundsätzliche Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Rinder innerhalb von zehn Jahren beizubehalten. Die sogenannte „Kombihaltung“ soll für Betriebe mit höchstens 50 über sechs Monate alte Rinder weiterhin erlaubt sein. Unter anderem sollen auch Praktiken wie das betäubungslose Veröden der Hornanlagen von Kälbern und das Schwänzekupieren von Lämmern untersagt werden. Zusätzlich ist geplant, auf Schlachthöfen die Einführung einer Pflicht für Videoaufzeichnungen in tierschutzrelevanten Bereichen vorzunehmen.

Die Bundesregierung betont die hohe Priorität für die Verbesserung des Tierschutzes, die seit 20 Jahren als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. Trotzdem gibt es Defizite im Umgang mit Tieren, die behoben werden müssen. Die geplanten Neuregelungen betreffen nicht nur die landwirtschaftliche Tierhaltung, sondern auch die Haltung von Heimtieren, den Online-Handel, die Wildtierhaltung in Zirkussen sowie Versuchstiere.

Die Novelle wird von verschiedenen politischen Parteien kontrovers diskutiert. Die Grünen bewerten sie als das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte, während die SPD Substanzielle Verbesserungen für Nutz- und Heimtiere sowie andere Tiere fordert. Die CDU/CSU-Fraktion und die Schweinehalter Deutschland äußern sich kritisch zur Regierungsvorlage und lehnen den Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form ab. Sie bemängeln einseitige negative Folgen für die Landwirtschaft und erhöhte Bürokratie und Kosten für Tierhalter.

Tierschutzverbände wie der Deutsche Tierschutzbund und die Tierschutzstiftung Vier Pfoten kritisieren den Entwurf stark und fordern eine konsequentere Umsetzung des Staatsziels Tierschutz. Sie bemängeln beispielsweise die geplante Anbindehaltung für Rinder und fordern mehr Maßnahmen zum Schutz der Tiere. Es bleibt abzuwarten, wie der Entwurf im parlamentarischen Prozess weiterentwickelt wird, da eine Vielzahl von Akteuren Änderungsbedarf sieht.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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