![Keine Versicherung für E-Scooter: Mann in Grünebach gestoppt – Polizei handelt](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-151.png)
Am 31. Mai wurde in Grünebach ein 41-jähriger Mann von der Polizeiinspektion Betzdorf dabei erwischt, wie er ohne die erforderliche Pflichtversicherung auf seinem E-Scooter unterwegs war. Die Streife kontrollierte den Mann in der Hauptstraße und untersagte ihm die Weiterfahrt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, da der E-Scooter nicht über die erforderliche Versicherung verfügte.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass E-Scooter eine Haftpflichtversicherung haben müssen, um im Straßenverkehr geführt werden zu dürfen. Diese Versicherung dient dazu, eventuelle Schäden, die durch den Betrieb des Elektrokleinstfahrzeugs verursacht werden könnten, abzudecken. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Die Polizeiinspektion Betzdorf betont die Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Es wird empfohlen, vor der Nutzung eines E-Scooters sicherzustellen, dass alle erforderlichen Versicherungen abgeschlossen sind, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Bei Fragen oder weiteren Informationen können sich Betroffene an die Polizeiinspektion Betzdorf unter der Telefonnummer 02741 926-0 oder per E-Mail an pibetzdorf@polizei.rlp.de wenden. Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz dürfen unter Nennung der Quelle frei veröffentlicht werden.
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