HessenKriminalität und Justiz

Cannabis-Amnestie in Hessen: Häftlinge profitieren von Teillegalisierung

Mit dem Inkrafttreten der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Hessen haben neun Häftlinge vorzeitig ihre Haftentlassung erhalten. Laut der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft wurden diese Personen aufgrund des neuen Cannabis-Gesetzes Anfang April aus dem Gefängnis entlassen. Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk bestätigte, dass in weiteren Fällen die Haftzeit verkürzt wurde, aber keine Freilassung erfolgte, aufgrund anderer noch zu verbüßender Strafen.

Seit dem 1. April erlaubt das Gesetz den Besitz bestimmter Mengen Cannabis, den privaten Anbau und den Konsum dieser Droge unter bestimmten Auflagen für Personen ab 18 Jahren. Es darf nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Zudem ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen im eigenen Wohnbereich gestattet, wobei bei Verstößen hohe Bußgelder drohen.

Die Amnestieregelung im Rahmen des neuen Cannabis-Gesetzes betrifft Personen, die wegen des Besitzes geringer Mengen Cannabis strafrechtlich verfolgt wurden. Die Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität hatte bereits im November 2023 alle hessischen Staatsanwaltschaften aufgefordert, offene Strafverfahren entsprechend den neuen Vorgaben zu überprüfen. Oberstaatsanwalt Ungefuk gab an, dass diese Regelung zu einer deutlichen Mehrbelastung für Staatsanwaltschaften und Gerichte führt.

In Fällen, in denen ein Strafvollstreckungsverfahren durch die Amnestie beeinflusst wird, müssen komplexe Fragen zur Gesamtstrafe und zur möglichen Rückwirkung des Gesetzes geklärt werden. Das Gericht muss prüfen, ob das Verhalten, das zur Verurteilung geführt hat, auch nach dem neuen Recht als Straftat oder Ordnungswidrigkeit angesehen würde. Falls dies der Fall ist, würde es nicht zu einer Rückwirkung und einem Straferlass kommen, betonte Ungefuk.

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