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Mini-Jobber im Blickpunkt: NGG warnt vor Ausnutzung in der Gastronomie und Lebensmittelherstellung

In dem Landkreis Bergstraße arbeiten rund 25.000 Menschen in Mini-Jobs, wie aus den Daten der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht. Trotz ihres langjährigen Engagements in den Betrieben werden Mini-Jobber oft als Aushilfen zweiter Klasse behandelt, ohne Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Zuschläge. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisiert, dass Mini-Jobber häufig weniger verdienen als reguläre Mitarbeiter, obwohl sie den gleichen Stundenlohn erhalten sollten.

Der Geschäftsführer der NGG Darmstadt und Mainz erwartet, dass in der bevorstehenden Sommersaison zusätzliche Mini-Jobber in der Gastronomie eingestellt werden, um den Bedarf in Stoßzeiten zu decken. Auch in der Lebensmittelherstellung werden Mini-Jobber häufig eingesetzt, um Engpässe zu überbrücken. Es wird empfohlen, bei der Einstellung auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu bestehen, um die Rechte der Beschäftigten zu schützen.

Die hohe Anzahl von Mini-Jobbern im Landkreis Bergstraße wird von der NGG Darmstadt und Mainz kritisch betrachtet, da dadurch Vollzeitstellen verdrängt werden. Besonders Frauen geraten oft in die Falle geringfügiger Beschäftigungen, die den Weg zu einer regulären Vollzeitbeschäftigung erschweren. Zudem kann eine geringfügige Beschäftigung für viele Menschen zu Altersarmut führen. Interessierte Informationen zu Mini-Jobs erhalten Arbeitnehmer aus der Gastronomie und Ernährungswirtschaft bei der NGG Darmstadt und Mainz.

Es ist wichtig, dass Mini-Jobber für ihre Tätigkeit fair entlohnt und ihre Rechte respektiert werden, um die Arbeitsbedingungen in diesen Beschäftigungsverhältnissen zu verbessern und die Betroffenen vor Ausbeutung zu schützen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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