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Bauchaos in Friedberg: Über 15 Eigentümer verletzen Bebauungsplan

In Mittelhessen haben über 15 Bauherren im Neubaugebiet "Am Steinern Kreuzweg" gegen den Bebauungsplan verstoßen, indem sie ihre Terrassen erheblich über die zulässigen Grenzen hinaus gebaut haben, was zu Konflikten und gegenseitigen Anzeigen unter den Nachbarn führte und die Stadtverwaltung vor die Herausforderung stellt, rechtliche Gleichbehandlung zu gewährleisten.

Gesetze und Nachbarschaftsprobleme: Ein Einblick in Friedbergs Bauvergehen

Im Neubaugebiet «Am Steinern Kreuzweg» in Friedberg, Hessen, stellt sich eine komplexe Situation dar, die sowohl die Bauherren als auch die Stadtverwaltung vor Herausforderungen stellt. Über 15 Bauherren haben gegen den bestehenden Bebauungsplan verstoßen, was zu einem hitzigen Konflikt zwischen Nachbarn und den zuständigen Behörden geführt hat.

Die Ursachen für die Verstöße

Die Probleme im Baugebiet sind vielfältig. Der Amtsleiter für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen, Tobias Brandt, erklärt, dass viele Eigentümer wohl aufgrund von Unkenntnis gegen städtische Satzungen verstoßen haben. Die häufigsten Verstöße betreffen die Überschreitung der überbaubaren Fläche durch Terrassen, die teilweise bis zu fünf Meter in den öffentlichen Raum hineinragen.

Auseinandersetzungen unter Nachbarn

Der Konflikt hat inzwischen zu einer regelrechten Nachbarschaftsfehde geführt, die die Verwaltung und die Bauaufsicht des Wetteraukreises in eine schwierige Lage bringt. Ein Grundstückseigentümer hat einen Nachbarn angezeigt, was eine Kettenreaktion auslöste, in deren Folge auch weitere Nachbarn Anzeigen erstatteten. Ein Brief von 33 Anwohnern dokumentiert die Forderung nach umfangreichen Kontrollen durch die Bauaufsicht.

Die Vorgehensweise der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung hat sich entschieden, keinen nachträglichen Änderungen am Bebauungsplan vorzunehmen. Laut Brandt würde eine solche Änderung gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen und erhebliche Personalressourcen sowie finanzielle Mittel in Höhe von fünfstelligen Beträgen binden, was im aktuellen Haushalt kaum realisierbar wäre.

Forderung nach Transparenz und Hilfe

Um ähnliche Situationen in Zukunft zu vermeiden, appellieren Bürgermeister Kjetil Dahlhaus und Tobias Brandt an die Bürger, sich gründlich über die örtlichen Satzungen zu informieren, insbesondere vor geplanten Bauvorhaben. Sie betonen, dass diese Satzungen als städtische Gesetze angesehen werden sollten, die rechtlich bindend sind. Die Bürger sollten rechtzeitig Kontakt mit der Stadtverwaltung aufnehmen, um Informationen über mögliche Restriktionen einzuholen.

Die Sicht der betroffenen Bauherren

Die betroffenen Bauherren zeigen sich verunsichert und wenden sich in ihren Anliegen an die Stadtverwaltung, da sie teils das Gefühl haben, nicht ausreichend beraten worden zu sein. Viele fühlen sich von den Genehmigungsbehörden im Stich gelassen und berichten von unzulänglichen Informationen zu den geltenden Vorschriften, die bei der Planung ihrer Häuser eine entscheidende Rolle spielten.

Rechtliche Perspektiven und Lösungen

Obwohl geringfügige Überschreitungen der Baugrenzen bisher in einigen Fällen genehmigt wurden, bleibt die Regelung straff. Terrassen sind rechtlich als Hauptanlagen klassifiziert und müssen innerhalb der festgelegten Baugrenzen bleiben. Ein Bauherrenpaar, das sich im Vorfeld umfassend informiert hat, konnte die Problematik umgehen und bleibt von Rückbauverfügungen verschont.

Schlussfolgerungen für die Zukunft

Der Fall in Friedberg zeigt, wie wichtig es ist, sich im Vorfeld über baurechtliche Bestimmungen zu informieren. Sowohl für die Stadt wie für die Bauherren wird es entscheidend sein, transparent miteinander umzugehen und klarzustellen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten. Der Umgang mit den Herausforderungen in der Baupolitik und Nachbarschaft könnte in Zukunft durch bessere Informationen und Beratungsangebote verbessert werden.

Lebt in Berlin und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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