HessenWirtschaft

Bärlauchöl-Rückruf wegen Salmonellengefahr: Ölmühle Hartmann warnt

Ein Bärlauchöl-Rückruf wurde von der Ölmühle Hartmann aufgrund der Salmonellengefahr angekündigt. Die betroffene Charge des Öls wurde mit dem Produktionsdatum 23.01.2024, der Haltbarkeitsfrist 30.03.2026 und der Chargen-Nummer 51368 identifiziert. Die Bundesländer Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sind von dem Rückruf betroffen, wie auf lebensmittelwarnung.de bekannt gegeben wurde.

Kunden, die das Bärlauchöl in einer 0,25-Liter-Flasche gekauft haben, werden dazu aufgefordert, es in ihrer Einkaufsstätte gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Salmonellen können innerhalb weniger Tage nach der Infektion zu Symptomen wie Durchfall, Bauchschmerzen, Erbrechen und leichtem Fieber führen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Personen mit einem geschwächten Immunsystem, die schwerwiegendere Krankheitsverläufe entwickeln können.

Es ist wichtig, die Rückgabe des betroffenen Bärlauchöls ernst zu nehmen, um das Risiko einer Salmonellen-Infektion zu minimieren. Unternehmen wie die Ölmühle Hartmann ergreifen solche Maßnahmen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten und potenziell gefährliche Produkte vom Markt zu nehmen. Verbraucher sollten bei Fragen oder Bedenken bezüglich des Rückrufs direkt an das Unternehmen oder die entsprechenden Behörden wenden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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