Hessen

Anbau von Cannabis in Hessen: Clubs bereiten sich auf den großen Andrang vor

Der große Ansturm auf Cannabis-Anbauvereine in Hessen: Was sind die Herausforderungen und Regeln für Interessierte?

Nach der Freigabe von Cannabis steht Anfang Juli in Hessen der nächste Schritt bevor: Anbauvereinigungen dürfen mit dem Aufziehen von Pflanzen beginnen. Infolge dieser Entwicklung haben sich bereits zahlreiche Clubs in Hessen registriert oder Anträge gestellt. Das Amtsgericht Frankfurt berichtet von mindestens zehn Anträgen, von denen drei Vereine im Vereinsregister eingetragen sind. In Wiesbaden gingen neun Anträge ein, wovon fünf Clubs eingetragen sind, während das Amtsgericht Gießen sechs Cannabis-Vereine registrierte.

Das online Register der Länder zeigt, dass in Hessen mehr als 20 Cannabis-Vereine eingetragen sind. Sie befinden sich unter anderem in Städten wie Kassel, Melsungen, Gießen, Limburg, Frankfurt, Bensheim, Darmstadt, Wiesbaden und Mainz. Seit dem 1. April ist der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Volljährige in Hessen erlaubt. Die Anbauvereinigungen können ab dem 1. Juli mit dem gemeinschaftlichen Anbau beginnen.

Die genauen behördlichen Genehmigungs- und Kontrollverfahren für die Clubs in Hessen sind noch nicht final festgelegt. Das Innenministerium betont, dass die Entscheidungen dazu in den nächsten Wochen fallen werden. Es ist geplant, alle Regelungen vor dem Stichtag des 1. Juli umzusetzen. Der erforderliche Rechtsakt wird vom Kabinett erlassen und umfasst unter anderem Zuständigkeitsregeln zur Genehmigung und Überwachung der Cannabisclubs.

Fynn von Kutzschenbach und sein Team haben bereits mehrere Cannabis Social Clubs in Wiesbaden, Frankfurt, und anderen Städten gegründet. Sie planen einen weiteren Club in Mainz. Der Zustrom an Interessierten ist groß, aber es gibt noch Unsicherheiten für den Start als Anbauvereinigung. Themen wie die genauen Grundstücksanforderungen und Datenverwaltung sind noch nicht abschließend geklärt.

Die Regelungen für Anbauvereinigungen sehen vor, dass sie Cannabis an ihre Mitglieder zur Deckung des eigenen Bedarfs abgeben dürfen. Es gelten Mengenbeschränkungen von maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat pro Mitglied. Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren darf im Monat höchstens 30 Gramm Cannabis abgegeben werden, mit dem THC-Gehalt von zehn Prozent.

Die ersten Cannabis-Abgaben könnten frühestens im Oktober oder November erfolgen, so Sonja Beeker vom Bundesverband CSC Deutschland. Ab dem 1. Juli können Anbauvereinigungen Lizenzen beantragen, und danach müssen die Pflanzen wachsen und das Produkt trocknen, bevor die Abgaben erfolgen können.

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Lebt in Brandenburg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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