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Silvester ohne Knallerei: Lüneburgs Feuerwerksverbot im Überblick

VorfallFeuerwerksverbot
OrtLüneburg
Sachschaden in €50000

In Lüneburg gilt zu Silvester ein umfassendes Feuerwerksverbot in besonders schützenswerten Bereichen. Dies betrifft die gesamte historische Innenstadt, das Naturschutzgebiet Kalkberg und den Bereich rund um das Kloster Lüne. Die Stadtverwaltung hat beschlossen, das Verbot sowohl am 31. Dezember als auch am 1. Januar durchzusetzen, um Brandgefahren und Störungen der Tierwelt zu vermeiden. Die Polizei und Mitarbeiter der Stadt werden die Einhaltung der Regelung kontrollieren, wobei sie am Kalkberg von Sicherheitskräften unterstützt werden, wie die Landeszeitung berichtet.

Alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2, zu denen Raketen und Böller zählen, sind in diesen Bereichen strikt verboten. Dies bedeutet, dass auch Feuerwerksbatterien, Knallkörper und Leuchtfeuerwerke nicht gezündet werden dürfen. Lediglich Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1, wie Wunderkerzen, sind erlaubt, vorausgesetzt, die Nutzer nehmen ihren Müll wieder mit, was den Naturschutz betrifft. Um mögliche Probleme zu lösen, werden zusätzliche Mülleimer aufgestellt, und Besucher können Feuerwerkskörper bei Bedarf dem Sicherheitsdienst übergeben, wie Lüneburg Aktuell berichtet.

Strenge Kontrollen und hohe Strafen

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 11
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 71
Analysierte Forenbeiträge: 20

Referenz
www.landeszeitung.de
Weitere Infos
www.lueneburgaktuell.de
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