Am Sonntagmorgen, dem 10. Februar 2025, kam es zu einem erschreckenden Vorfall in Wismar, als ein 21-jähriger iranischer Staatsbürger eine 63-jährige Frau mit einem Messer angriff. Die Polizei berichtet, dass die Frau verletzt wurde, während sie mit ihrem Hund unterwegs war. Die Stichverletzung am linken Oberschenkel, etwa drei Zentimeter lang, erforderte medizinische Behandlung im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft in Schwerin hat bereits einen Unterbringungsbefehl für den mutmaßlichen Täter beantragt.

Der Angriff ereignete sich in der Straße Am Torney, ohne dass ein erkennbarer Grund vorlag. Nach dem Übergriff versuchte der Täter zunächst zu flüchten, wurde jedoch von Zeugen verfolgt und schließlich in einer Flüchtlingsunterkunft, der Haffburg, festgenommen. Laut ersten Erkenntnissen könnte der 21-Jährige zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sein, was für die Staatsanwaltschaft einen entscheidenden Aspekt darstellt bei der Entscheidung über die weitere Vorgehensweise.

Rechtliche Schritte und Hintergründe

Die Staatsanwaltschaft stellt klar, dass sie die Unschuldsvermutung berücksichtigt. Der Antrag auf Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik anstelle eines Haftbefehls basiert darauf, dass der Angriff ohne erkennbaren Grund stattfand, was die Möglichkeit einer psychischen Störung des Täters nahelegt. In den Wochen vor dem Messerangriff zeigte der Mann auffälliges Verhalten, unter anderem belästigte er eine 16-Jährige am Bahnhof Wismar und griff eine 31-Jährige sowie einen Ladendetektiv in der Altstadt an. Die Wismarer Amtsgericht wird nun über den Unterbringungsbefehl entscheiden.

Gemäß § 63 StGB wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, wenn der Täter zum Tatzeitpunkt als psychisch krank gilt und somit schuldunfähig oder erheblich vermindert schuldfähig ist. Diese Maßnahme dient sowohl der Prävention als auch der Rehabilitation des Täters. Ziel ist es, die Gesellschaft vor weiteren Gefahren durch den Täter zu schützen und ihn gleichzeitig zu heilen oder zu pflegen, was besonders wichtig ist, wenn die psychische Störung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Die Unterbringung kann so lange andauern, wie die psychische Störung besteht und die Gefahr für das gesellschaftliche Frieden weiter besteht.

Die schwerwiegenden Vorfälle werfen Fragen zu den Sicherheitsbedingungen in Wismar und der Behandlung psychisch kranker Täter auf. Während die Ermittlungen weiterhin voranschreiten, bleibt die Frage, wie die Gesellschaft mit solchen extremen Situationen umgehen kann, ohne das Recht auf Behandlung und Rehabilitation aus den Augen zu verlieren.