Eine aufrichtige Tat hat kürzlich in der Mainzer Altstadt für Aufsehen gesorgt: Eine 38-jährige Frau aus Worms fand am Freitagabend eine Geldbörse mit rund 1.200 Euro Bargeld und brachte sie zur Polizei. Dies berichtet faz.net.

Die Geldbörse, die mehrere Dokumente und Debitkarten enthielt, gehörte einem 56-jährigen Mann aus Kroatien. Er hatte die Geldbörse vermutlich am Vortag im Theaterparkhaus verloren. Nach der Abgabe bei der Polizeiinspektion Mainz 1 erschien der Mann kurze Zeit später, um nach seinem Eigentum zu suchen, und war über die ehrliche Finderin hocherfreut. Das Bargeld stammte von den Einnahmen seines Messestandes, was seine Freude über die Rückgabe noch verstärkte.

Finderlohn und Dankbarkeit

Der rechtliche Finderlohn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beläuft sich in diesem Fall auf 5% des Fundwertes, was 46 Euro entspricht. Der 35-jährige Mann hielt diesen Betrag jedoch für zu niedrig und überreichte der Finderin 200 Euro als Dank. Obwohl sie anfangs ablehnte, bestand er darauf, dass sie das Geld annimmt. Zudem übergab er ihr eine Visitenkarte, um in Kontakt zu bleiben. Die Finderin bezeichnete das Geld schließlich als verspätetes Geburtstagsgeschenk.

Das Beispiel zeigt, wie wichtig Ehrlichkeit ist und wie sie belohnt werden kann. Das BGB legt den Anspruch auf Finderlohn gemäß § 965 fest. Bei Fundsachen bis zu 500 Euro beträgt der Finderlohn 5%, während bei höheren Beträgen 3% des Mehrwertes gefordert werden können. In diesem Fall war der Wert der gefundenen Geldbörse so hoch, dass die Findergesetze eine gewisse Anerkennung des Aufwands ermöglichen. Weitere Informationen über Finderlohn und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind auf graening-kollegen.de zu finden.

In der Polizeimeldung wird auch darauf hingewiesen, dass es besonders an närrischen Tagen ratsam ist, nur notwendige Wertsachen mitzuführen, um ähnliche Situationen zu vermeiden. Zudem wird ein Appell an die Ehrlichkeit der Finder gerichtet, da nicht jeder in der gleichen Situation so fair handeln würde.

Zusammenfassend zeigt dieser Vorfall, dass Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit nicht nur moralisch geboten sind, sondern auch in Form von Dankbarkeit honoriert werden. Die ehrliche Finderin hat nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt, sondern auch das Vertrauen und die Wertschätzung des Verlierers gewonnen.