Hessen hat in den letzten Jahren einen sprunghaften Anstieg der Nachfrage nach Fördermitteln im sozialen Wohnungsbau erlebt. Im Programmjahr 2024 wurden fast doppelt so viele Wohnungen und Wohnplätze zur Förderung angemeldet wie im Vorjahr. Trotz der Rekordsumme von rund 673 Millionen Euro, die für die soziale Mietwohnraumförderung eingeplant sind, übersteigt der Mittelbedarf die verfügbaren Fördermittel um etwa 400 Millionen Euro. Daher ist eine Priorisierung von Neubaumaßnahmen im Mietwohnungsbau zwingend erforderlich, um den bestehenden Herausforderungen auf angespannten Wohnungsmärkten zu begegnen. Dies betrifft besonders ländliche Räume und Hochschulstandorte, wo die Mittel verteilt werden sollen, so wirtschaft.hessen.de.

Der Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori kündigte an, dass die Zusagen für die Fördermittel versendet werden. Obwohl es zu geringen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge gekommen ist, wird damit gerechnet, dass dies keine negativen Auswirkungen auf die Umsetzung der Bauvorhaben haben wird. Die meisten Projekte befinden sich noch in den frühen Planungsphasen. Außerdem werden allerhand förderfähige Projekte für Studierende und Auszubildende ausdrücklich berücksichtigt, um den Bedürfnissen dieser Gruppen gerecht zu werden.

Prioritäten im Wohnungsbau

Das Ziel der aktuellen Förderprogramme umfasst vor allem die Unterstützung der Neubautätigkeit im bezahlbaren Wohnungssegment in Hessen. Im Fokus stehen größere Bestandshalter sowie kommunale und kreiseigene Wohnungsbaugesellschaften. Auch gewerbliche Unternehmen werden eingeladen, sich am kostengünstigen Bau von Wohnungen zu beteiligen. Die vorhandene Förderkulisse zur sozialen Wohnraumförderung in Hessen wird von den Wohnraumförderstellen der Landkreise und kreisfreien Städte verwaltet und unterstützt durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank), die bei konkreten Vorhaben beratend zur Seite steht, so wohnungsbau.hessen.de.

Ein Paradebeispiel für die Unterstützung in der Wohnraumförderung sind die speziellen Programme einiger Kommunen, wie Frankfurt und Wiesbaden, die eigene Initiativen zur Förderung des Wohnungsbaus entwickelt haben. Diese landesweiten Fördermöglichkeiten werden oft in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgedeckt, um eine breite Umsetzung der Projekte zu gewährleisten.

Fördermöglichkeiten und Zielgruppen

Die Landesregierung plant bis 2024 insgesamt 2,7 Milliarden Euro für die Wohnraumförderung bereitzustellen. Dies umfasst eine breite Palette von Förderbereichen: den Neubau von Mietwohnungen für geringe und mittlere Einkommen, die Modernisierung bestehender Mietwohnungen sowie den Bau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende. Darüber hinaus wird auch die Bildung von Wohneigentum durch Neubau oder Erwerb von Gebrauchtimmobilien gefördert, inklusive behindertengerechter Umbauten von selbstgenutztem Wohneigentum und dem Erwerb von Belegungsrechten. Für detaillierte Informationen stehen aktuelle Richtlinien als PDF zur Verfügung, so wirtschaft.hessen.de.

Insgesamt zeigt sich, dass die hessische Landesregierung aktiv daran arbeitet, den erheblichen Wohnraummangel durch umfassende Förderprogramme zu bekämpfen und damit eine nachhaltige Verbesserung der Wohnsituation in Hessen zu schaffen.