In Hessen wurde die Erhebung von „Wegtragegebühren“ durch die Polizei für das Wegtragen von Demonstranten in den Jahren 2022 und 2023 wiederholt zur politischen Kontroverse. Laut einer Antwort der hessischen Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion mussten Mitglieder der „Letzten Generation“ diese Gebühren bezahlen, während andere Demonstranten von der Zahlung befreit wurden. Die Gebühren liegen mindestens bei 66 Euro pro Person, was grundlegende Fragen zur Gleichbehandlung der Demonstranten aufwirft. Patrick Schenk, der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, kritisierte diese selektive Erhebung und fordert eine Anpassung der aktuellen Regelungen. Seine Wortwahl legt nahe, dass die Praxis ungerecht erscheinen könnte, insbesondere da die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Sitzblockaden nicht neu ist.

Bereits in der Vergangenheit mussten Demonstranten, die Castor-Transporte blockierten, Gebühren entrichten. Eine vertrauliche Einsatzanordnung hatte für das Wegtragen von Demonstranten eine Gebühr zwischen 30 und 57 Euro festgesetzt, abhängig vom Dienstgrad des Polizisten. Dies bedeutet, dass bei zwei Beamten, die einen Demonstranten wegtrugen, die Kosten bis zu 114 Euro betragen konnten. Solche Proteste waren meist durch Sitzblockaden geprägt, wie im Januar 2019, als über 250 Aktivisten Gleise besetzten, was zu erheblichen Verspätungen im Zugverkehr führte.

Klage gegen Wegtragegebühren

Die juristische Auseinandersetzung um die Wegtragegebühren ist ebenfalls von Bedeutung. Insgesamt 30 Personen sind betroffen, und 20 von ihnen haben Klage erhoben. Der erste Prozess fand am 13. November des Vorjahres vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt statt, endete jedoch mit einem Verlust für die Kläger, woraufhin alle übrigen Kläger ihre Klage zurückzogen. Das Land Hessen fordert nun von den Klägern insgesamt 4.500 Euro, was 225 Euro pro Person entspricht. Diese Erhebung hat bereits zu einem Aufschrei in der Öffentlichkeit geführt und wird von verschiedenen Organisationen, wie der Frankfurter Anti-Nazi-Koordination, als skandalös verurteilt.

Die Marburger Demokratinnen und Demokraten hatten ebenfalls am 1. Mai gegen einen Nazi-Aufmarsch in Frankfurt protestiert, und die Gesamtkosten für die Teilnahme an diesem „Aufstand der Anständigen“ überstiegen bereits 6.000 Euro. Die Bunten Hilfe Marburg ruft zur solidarischen Unterstützung auf, um diese Kosten zu decken.

Das Recht auf Demonstration

Im Kontext dieser Ereignisse ist es wichtig, das Demonstrationsrecht zu betrachten, das in Deutschland einen wesentlichen Bestandteil der Demokratie darstellt. Jeder Bürger hat das Recht auf Versammlungsfreiheit, verankert im Grundgesetz durch Artikel 2 (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit), Artikel 5 (Meinungsfreiheit) und insbesondere Artikel 8, der das Recht auf Versammlung ohne vorherige Anmeldung oder Erlaubnis schützt, sofern friedlich und ohne Waffen. Demonstrationen sind damit ein zentraler Ausdruck des politischen Willens in einer Gesellschaft.

Um eine Demonstration anzumelden, ist es notwendig, mindestens 48 Stunden vorher bei der Polizei oder dem Ordnungsamt die entsprechenden Informationen mitzuteilen. Dies umfasst Angaben zu Veranstalter, Kontaktdaten des Versammlungsleiters, Zeit, Ort und erwartete Teilnehmerzahl. Ein Anmeldegespräch schließt den Prozess ab. Bei der Durchführung einer Demonstration sind strenge Regeln zu beachten, um sowohl die Sicherheit der Teilnehmer als auch die öffentliche Ordnung zu gewährleisten.

Die politische Debatte um die Wegtragegebühren bleibt angespannt und wirft Fragen zu Gerechtigkeit und Gleichbehandlung unter Demonstranten auf. Die Solidarität unter den Protestierenden wird auch weiterhin eine entscheidende Rolle spielen, in Zeiten, in denen das Recht auf Meinungsäußerung und Versammlung mehr denn je verteidigt werden muss.

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