Am 26. Dezember 2024 besuchte der Landeswahlleiter Stephan Bröchler ein Wahllokal in Lichtenberg und kommunizierte die aktuelle Situation im Vorfeld der bevorstehenden Neuwahl am 23. Februar. Besonders die überraschende Beendigung der Ampel-Koalition im Bund sorgte auch bei den Wahlbehörden für Aufmerksamkeit. Die Vorbereitungen auf die Neuwahl laufen auf Hochtouren, wobei die meisten der zwölf Berliner Bezirke bereits gut fortgeschritten sind.

Dennoch fehlt es insbesondere in den Bezirken Mitte, Lichtenberg, Treptow-Köpenick und Neukölln an Wahlhelfern. Der Gesamtbedarf an Wahlhelfern beträgt 36.000, jedoch fehlen derzeit berlinweit zwischen 2.000 und 3.000 Wahlhelfer, darunter 700 allein in Mitte. In Marzahn-Hellersdorf gibt es einen speziellen Bedarf an Wahlvorstehern und Schriftführern.

Erfrischungsgeld und Aufgaben der Wahlhelfer

Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld von 100 Euro, wobei in Briefwahllokalen lediglich 80 Euro gezahlt werden. Für die Funktionsämter, wie Schriftführer und Wahlvorsteher, beträgt diese Vergütung 120 Euro (100 Euro in Briefwahllokalen). Schriftführer sind für die Führung des Wählerverzeichnisses und die Protokollierung der Vorkommnisse zuständig, während Wahlvorsteher den Kontakt mit dem Bezirksamt halten und am Wahltag Unterlagen übergeben.

Bröchler bezeichnet die Organisation einer Bundestagswahl innerhalb von 60 Tagen als eine sportliche Herausforderung. Insbesondere die Briefwahl stellt eine große Herausforderung dar, da mit einer Fristverkürzung auf zwei bis drei Wochen zu rechnen ist. Briefwahlunterlagen sollen am 10. Februar an die Wähler verschickt werden, wobei die Wähler 13 Tage Zeit haben, um ihre Unterlagen auszufüllen und abzuschicken. Es wird zudem empfohlen, die Briefwahlunterlagen persönlich beim Bezirksamt abzugeben.

Laut der Webseite wahlhelfer.info spielt der Wahlvorstand eine zentrale Rolle bei der Organisation und Durchführung von Wahlen. Dieser besteht aus mehreren Organen wie dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und den Beisitzern. Die Mitglieder des Wahlvorstands sind häufig ehrenamtlich tätig und werden von den Gemeinden berufen. Ihre Aufgaben umfassen die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie die Dokumentation der Wahlergebnisse.

Die intensive Zusammenarbeit der Wahlvorstandsmitglieder wird als entscheidend für einen ordnungsgemäßen Wahlprozess angesehen. Angesichts der Herausforderungen, die während der Wahl auftreten können, benötigen die Mitglieder rechtliche Kenntnisse und sind auf Schulungen durch die Wahlbehörden angewiesen. Die Tätigkeit im Wahlvorstand trägt nicht nur zur Legitimität und Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses bei, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und das Verständnis für die demokratischen Abläufe.