Eine plötzliche Kaltfront sorgt in Deutschland für frostige Temperaturen im September. In den Alpen wird mit bis zu 150 Zentimetern Neuschnee gerechnet, während in Baden-Württemberg die Nächte bereits frostig sind. Mieter stellen sich die Frage: Ab wann müssen Vermieter die Heizungen einschalten und gibt es eine Heizpflicht für Mieter? Laut der Versicherung „Ergo“ sind Vermieter verpflichtet, die Heizungsanlage zu aktivieren, wenn die Raumtemperatur an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen unter 18 Grad Celsius fällt. Die Heizperiode in Deutschland erstreckt sich allgemein vom 1. Oktober bis zum 20. April, wobei die genauen Zeiten stark von den aktuellen Wetterverhältnissen abhängen.
Für Mieter gibt es keine gesetzliche Heizpflicht, doch sie müssen darauf achten, dass ihre Wohnung ausreichend beheizt ist, um Schimmelbildung und Schäden an Leitungen zu vermeiden. Ein einfaches „heize ich nicht, um Kosten zu sparen“ könnte sich also als kostspieliger Fehler herausstellen. Richtig heizen kann helfen, Energie zu sparen und das Wohnklima zu verbessern. Wer sich näher mit den Heizpflichten und den Temperaturen in den eigenen vier Wänden beschäftigt, findet weitere Informationen in einem Artikel auf www.ludwigshafen24.de.