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Heißer Job im Sommer: Was Beschäftigte wissen müssen!

Arbeitnehmerschutz bei Hitze: Was Beschäftigte wissen sollten

Deutschland erlebt immer häufiger heiße Tage, die auch im Berufsleben eine Herausforderung darstellen. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmer in solchen Situationen, und wie können sie sich vor gesundheitlichen Gefahren schützen?

1. Arbeitgeberverantwortung für Hitze am Arbeitsplatz

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Ob im Büro, im Lagerraum oder auf der Baustelle – der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten vermieden wird. Laut Arbeitsstättenverordnung müssen die Temperaturen in den Arbeitsräumen gesundheitlich zuträgliche Bedingungen aufweisen. Ab einer Raumtemperatur von über 30 Grad Celsius sind Maßnahmen erforderlich, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Dazu zählen Ventilatoren, Klimaanlagen, lockerere Kleiderordnungen und die Bereitstellung von ausreichend Getränken.

2. Handlungsoptionen für Beschäftigte bei Hitzestress

Sollten Beschäftigte den Arbeitsplatz als zu heiß empfinden und sich in ihrer Gesundheit gefährdet fühlen, empfiehlt es sich, zunächst mit dem Arbeitgeber über mögliche Abhilfemaßnahmen zu sprechen. Bevor die Arbeit eingestellt wird, sollten interne Ressourcen wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsräte in die Klärung einbezogen werden. Nur als letzte Konsequenz ist die Arbeitsniederlegung bei großer Hitzeeinwirkung gerechtfertigt.

3. Kleiderordnung und Hitzeschutz

Selbst an heißen Tagen gilt die betriebliche Kleiderordnung. Dennoch sollte der Arbeitgeber bei hohen Temperaturen die Regeln lockern und den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sich angemessen zu kleiden. Ein Betriebsrat kann bei der Einführung oder Änderung der Kleiderordnung mitbestimmen und so für eine angemessene Regelung sorgen, die den Mitarbeitern entgegenkommt.

4. Trinkwasserversorgung am Arbeitsplatz

Obwohl es keinen allgemeinen Anspruch auf kostenfreie Getränke vom Arbeitgeber gibt, sollte dieser bei heißen Temperaturen zumindest dafür sorgen, dass ausreichend Trinkwasser bereitgestellt wird. In Arbeitsbereichen mit extremer Hitzebelastung, wie beispielsweise im Straßenbau, ist die Kostenübernahme für Getränke jedoch empfehlenswert, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

5. Besondere Schutzmaßnahmen für schwangere Mitarbeiterinnen

In Situationen mit extremen Temperaturen haben schwangere Mitarbeiterinnen besondere Rechte und Schutzmaßnahmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Schwangeren am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Bei unzumutbaren Bedingungen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen.

Mit klaren Regeln und gegenseitigem Verständnis können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam dafür sorgen, dass auch heiße Tage im Job.erträglich und sicher sind.

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