Hauterkrankungen stellen eine der häufigsten berufsbedingten Erkrankungen in Deutschland dar. Dazu zählen insbesondere Ekzeme, Kontaktallergien und Hautkrebs, die nicht nur gesundheitliche, sondern auch psychosoziale Folgen haben können. Laut MHH haben diese Erkrankungen zudem erhebliche Auswirkungen auf Sozialversicherungssysteme, da sie zur Aufgabe des erlernten Berufs führen können. Betroffene sind oft Berufstätige in Hochrisikobranchen wie dem Gesundheitswesen, der Friseurbranche und den Metallbetrieben.

Die Klinik für Dermatologie, Allergologie und Venerologie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) unterstützt Menschen mit berufsbedingten Hauterkrankungen durch spezielle Sprechstunden. Die MHH ist seit Ende 2022 Teil des Niedersächsischen Instituts für Berufsdermatologie (NIB), das mit dem Ziel gegründet wurde, Forschungsprojekte zu etablieren und die klinische Versorgung zu verbessern. Dabei liegt der Fokus besonders auf der Prävention von Hauterkrankungen.

Häufige Hauterkrankungen und ihre Ursachen

Die häufigsten berufsbedingten Hauterkrankungen sind Handekzeme, die durch Feuchtarbeit, den Kontakt mit Desinfektionsmitteln und Allergenen entstehen. Unbehandelte Ekzeme können chronisch werden und zur Aufgabe der beruflichen Tätigkeit führen. Laut der DGUV sind diese Hautkrankheiten die am häufigsten gemeldeten Erkrankungen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei führt vor allem der Kontakt mit Reinigungsmitteln, Wasser und häufigem Handwaschen zu Entzündungen, die häufig schmerzhaft sind und die berufliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.

Zusätzlich sind Hautkrebserkrankungen, insbesondere „weißer“ Hautkrebs, häufig bei Menschen zu finden, die viel Zeit im Freien verbringen, wie im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft. Die Gefährdungen können physikalischer Natur (z. B. UV-Strahlung, mechanische Schädigungen) oder chemischer Art (z. B. Kontakt mit Säuren oder organischen Lösungsmitteln) sein.

Prävention und Behandlung

Um Hauterkrankungen vorzubeugen, sind präventive Maßnahmen unerlässlich. Die DGUV empfiehlt eine individuelle Auswahl von Schutz- und Hautpflegemaßnahmen sowie die Teilnahme an branchenspezifischen Hautschutzseminaren. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen wie Hautschutzmittel und Schutzhandschuhe bereitzustellen. Für Berufe wie Friseure und Pflegekräfte gibt es spezielle Schulungs- und Beratungszentren, die bei der Prävention unterstützen.

Bei ersten Anzeichen von Hauterkrankungen sollte umgehend ein Hautarzt aufgesucht werden. Dieser kann dann die zuständige Berufsgenossenschaft informieren und eine erste Beratung durchführen. Unfallversicherungsträger sind in der Folge dafür zuständig, eine koordinierte Heilbehandlung sicherzustellen und gemeinsam mit den Betroffenen nach den Ursachen zu suchen.

In der Klinik für Dermatologie der MHH wird zudem ein Projekt über Kontaktallergien in Schutzhandschuhen initiiert, um die Sicherheit der Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu erhöhen. Der erste Vorsitzende des NIB, Professor Dr. Swen Malte John, und die zweite Vorsitzende, PD Dr. Annice Heratizadeh, betonen die Wichtigkeit von Forschung und praxisnahen Lösungen zur Vorbeugung von Hauterkrankungen. Mit der Weiterentwicklung des weltweit größten Registers über Kontaktallergien trägt das NIB zur Verbesserung der Kenntnisse über diese Erkrankungen bei.