Beim Neujahrsempfang 2024 in Winnenden ergriff Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth das Wort und sprach sich vehement gegen völkische Ideologien und die Remigrationsträume von Rechtsextremen aus. Diese klare Positionierung kam bei den Anwesenden gut an und erhielt viel Applaus. Anlass für seine Äußerungen war eine Recherche von Correctiv über ein Treffen von Rechten in Potsdam, die in der Öffentlichkeit für Unruhe gesorgt hatte. Holzwarth steht für eine menschenwürdige und demokratische Gesellschaft, in der aversive Strömungen keinen Platz haben.

Ein Mitglied der Gruppe „Bürgerstimme Winnenden“ (BWin) forderte Holzwarth während des Neujahrsempfangs 2025 in einer provokanten Nachfrage zur Richtigstellung seiner Aussagen auf. Dies zeigt die Spannungen, die durch den Umgang mit Rechtsextremismus in der Stadt entstehen.

Relevanz von Rechtswissenschaftler-Stellungnahme

In einem weiteren Kontext steht die rechtswissenschaftliche Stellungnahme von 17 Juristen, die am 27. November 2024 verfasst wurde. Diese ist adressiert an den Deutschen Bundestag, den Ausschuss für Inneres und Heimat sowie den Rechtsausschuss. Sie thematisiert verfassungsrechtliche Fragen im Hinblick auf ein Parteiverbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD), das von 113 Abgeordneten beantragt wurde. Der Antrag trägt die Drs. 20/13750, die auf die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD hinweist.

In der Stellungnahme wird die AfD als eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestuft. Sie fördert eine völkisch-nationalistische Ideologie und diskriminiert bestimmte Personengruppen, während sie gleichzeitig versucht, demokratische Prozesse zu delegitimieren. Die Autoren verdeutlichen, dass die AfD die Potentialität besitzt, verfassungswidrige Bestrebungen umzusetzen und belegen dies mit einem Anhang, der auf die verfassungsfeindlichen Umtriebe der Partei hinweist.

Struktur des Rechtsextremismus

Diese Problematik wird durch die Definition und Erscheinungsformen des Rechtsextremismus weiter untermauert. Rechtsextreme Gruppierungen glauben, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie oder Nation den Wert eines Menschen bestimmt, was den zentralen Werten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung diametral entgegensteht. Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus sind ausgeprägte Merkmale dieser Ideologien.

Viele Rechtsextremisten glorifizieren den Nationalsozialismus und tendieren zu einem autoritären Staatsverständnis. Zeitgleich erheben sie den Anspruch, parlamentarischen Einfluss zu gewinnen, wie es auch bei Parteien wie „Die Heimat“ und „DIE RECHTE“ zu beobachten ist. Mit der Gründung neuer rechtsextremistischer Parteien in den letzten Jahren zeigt sich, dass die Bedrohung von innen nach wie vor besteht.

Der Verfassungsschutz beobachtet, dass die AfD aus verfassungsrechtlicher Sicht als Zentrum dieser Bedrohungen gilt. Die Herausforderungen, die von solchen Parteien ausgehen, sind Teil einer breiten Debatte über die Wehrhaftigkeit der Demokratie in Deutschland. Der Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes gibt dem Staat die Möglichkeit, Parteien, die die demokratische Grundordnung gefährden, zu verbieten. Die Anforderungen an solche Verfahren sind hoch, doch die rechtliche Prüfung, ob die AfD diese Schwelle überschreitet, bleibt ein zentrales Anliegen der politischen und rechtlichen Diskussion.

In Anbetracht der jüngsten Ereignisse und Äußerungen u.a. von Hartmut Holzwarth wird deutlicher denn je, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus und die Sicherung der Demokratie in Deutschland eine kontinuierliche und gesellschaftliche Aufgabe darstellen.

Für weitere Informationen können Sie die Berichte auf ZVW, Severint und Verfassungsschutz nachlesen.