In einem aufsehenerregenden Fall aus Hannover wurden ein 30-jähriger Vater und seine 34-jährige Ex-Lebensgefährtin wegen versuchten Mordes an ihrer 20 Monate alten Tochter verurteilt. Die beiden Deutschen injizierten dem Kind Quecksilber, um es schwer zu schädigen und in einen Zustand des Siechtums zu versetzen. Der Mordversuch fand im Juli 2023 statt und brachte beide Angeklagten vor Gericht, wo das Urteil nun rechtskräftig ist und Revisionen abgelehnt wurden. Der Vater erhielt eine Haftstrafe von 13 Jahren, während die Mutter auf 12 Jahre verurteilt wurde, wie mopo.de berichtet.

Das grausame Motiv hinter der Tat war der Rachegedanke des Vaters gegenüber seiner früheren Ehefrau. Die Lebensgefährtin hingegen sah die grausame Handlung als Möglichkeit, ihre Beziehung zum Vater zu festigen. Nach den Injektionen litt das kleine Mädchen unter einer eitrigen Infektion im Fuß sowie einem Hautausschlag. Die Quecksilbervergiftung wurde erst bei einem dritten operativen Eingriff zufällig festgestellt. Die möglichen Folgen für das Kind sind gravierend: Sie könnten in Lähmungen, Sprachstörungen und kognitiven Einschränkungen resultieren.

Hintergrund zur Gewalt gegen Kinder

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Thematik der Gewalt gegen Kinder, die in Deutschland ein ernstzunehmendes Problem darstellt. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik von 2022 erlebten täglich 48 Kinder sexuelle Gewalt, und die Fallzahlen missbräuchlicher Inhalte steigen stetig an. Gewalt gegen Kinder umfasst sowohl physische als auch psychische Schädigungen. Die häufigsten Formen sind: psychische Gewalt, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt und Vernachlässigung, wie forum-verlag.com darlegt.

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland insgesamt 62.300 Fälle von Kindeswohlgefährdung registriert. Dies stellt einen Anstieg von 4 % im Vergleich zum Vorjahr dar. Im Bereich des sexuellen Missbrauchs gab es 15.520 Fälle, die sich mit den Zahlen von 2021 derartig decken. Die Statistiken zeigen, dass Gewalt gegen Kinder sowohl von Erwachsenen, wie Eltern oder Fachkräften, als auch von anderen Kindern ausgehen kann. Es ist entscheidend, dass pädagogische Fachkräfte Anzeichen von Gewalt erkennen und angemessen reagieren.

Die Rechtslage

Kinderrechte sind gemäß der UN-Kinderrechtskonvention und dem deutschen Recht besonders geschützt. Kindesmisshandlung kann mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden, wobei die Verjährungsfrist laut § 78 Abs. 2 StGB zehn Jahre beträgt. Umso wichtiger ist es, bei Verdacht auf Gewalt geeignete Fachstellen zu informieren und gemeinsam zu handeln, um Schutz und Hilfe für betroffene Kinder zu gewährleisten.