Vorfall | Sonstiges |
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Ort | Hamburg |
Das ZDF steht nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg unter Druck, nachdem es Äußerungen zur Correctiv-Recherche über ein Treffen von rechten Politikern in Potsdam verbreitet hat. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der selbst an dem Treffen teilnahm, hatte das ZDF verklagt, da dieses in einem Beitrag von einer „Deportation von Millionen Menschen, auch solcher mit deutscher Staatsbürgerschaft“ sprach. Das Gericht stellte fest, dass diese Aussagen unwahr seien und somit gegen Vosgeraus Persönlichkeitsrechte verstießen.
Das ZDF argumentierte, dass es sich bei seinen Äußerungen um zulässige Meinungsäußerungen handle. Doch das Gericht wies dies zurück und stellte fest, dass die Berichterstattung irreführend sei und nicht glaubhaft gemacht werden konnte, dass ein entsprechender „Masterplan“ in Potsdam präsentiert wurde. Dies ist nicht nur eine Niederlage für das ZDF, sondern wirft auch Fragen zur journalistischen Sorgfaltspflicht auf. Das ZDF könnte nun Widerspruch einlegen und die Sache möglicherweise bis zum Bundesgerichtshof bringen.