Ein „Extra-Schub“ für die Finanzen: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) empfiehlt allen Beschäftigten im Herzogtum Lauenburg, einen „Weihnachtsgeld-Check“ durchzuführen. „Unternehmen vergessen häufig, die Sonderzahlung auszuzahlen, die vertraglich geregelt ist“, erklärt Anne Widder, Geschäftsführerin von NGG Hamburg-Elmshorn. Insbesondere Auszubildende und Mini-Jobber seien oft betroffen und gehen leer aus. Auch wenn Weihnachtsgeld nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, steht es vielen Beschäftigten zu, insbesondere in tarifgebundenen Betrieben. In diesen Unternehmen erhalten 77 Prozent aller Beschäftigten Weihnachtsgeld, während es im Durchschnitt nur 52 Prozent sind, wie eine Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigt, wie herzogtum-direkt.de berichtet.
Weihnachtsgeld auf dem Vormarsch
Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes können sich die meisten tarifgebundenen Beschäftigten in Deutschland auf ein höheres Weihnachtsgeld freuen. Durchschnittlich werden 2747 Euro gezahlt, was einer Steigerung von 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dennoch kann die Kraft des Weihnachtsgeldes die hohe Inflationsrate von 10,4 Prozent nur teilweise ausgleichen. Im Osten Deutschlands erhalten 88,5 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld, während im Westen nur 85,3 Prozent dafür in den Genuss kommen. Des Weiteren zeigen die Branchenunterschiede, dass Arbeitnehmer in der Erdöl- und Erdgasförderung mit 5504 Euro am besten abschneiden, gegenüber lediglich 327 Euro für diejenigen in der Arbeitskräftevermittlung, wie tagesschau.de anmerkt.
Angesichts der anhaltend hohen Inflation wird das Weihnachtsgeld für viele Arbeitnehmer wichtiger denn je, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu decken. Der Drang, die Finanzen vor den Feiertagen zu klären, ist spürbar. Es ist ratsam, die Ansprüche zu überprüfen, um sicherzustellen, dass man die gebührende Zahlung rechtzeitig auf dem Konto hat, was insbesondere für Geringverdiener und Teilzeitkräfte von Bedeutung ist.
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