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Urteil erwartet: Hamburg vor Gericht mit mutmaßlichen Hisbollah-Mitgliedern

Prozess gegen zwei mutmaßliche Hisbollah-Mitglieder endet mit Urteilsverkündung

In Hamburg wurde das lang erwartete Urteil im ersten Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der libanesischen Hisbollah verkündet. Der Hanseatische Oberlandesgericht erklärte die beiden Angeklagten schuldig, Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein.

Die Bundesanwaltschaft hatte gefordert, den 50-jährigen Libanesen zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren zu verurteilen. Der zweite Angeklagte, ein 56-jähriger Deutsch-Libanese, erhielt eine dreijährige Gefängnisstrafe. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, jedoch wurde das Urteil aufgrund der Beweislage gefällt.

Der Fall bleibt von großer Bedeutung, da die Hisbollah, auch bekannt als die „Partei Gottes“, seit April 2020 in Deutschland verboten ist. Das Verbot zielt darauf ab, die Aktivitäten der Hisbollah innerhalb des Landes einzudämmen und so die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Die beiden Angeklagten wurden im Mai des vergangenen Jahres in den niedersächsischen Landkreisen Aurich und Cuxhaven festgenommen. Der 50-jährige Libanese war hauptsächlich in Norddeutschland tätig und betreute libanesische Vereine. Er agierte auch als Prediger, insbesondere bei der Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen, die 2022 verboten wurde. Der 56-jährige Angeklagte war als Auslandsfunktionär und Mitglied einer militärischen Eliteeinheit aktiv. Seit 2009 war er in der Al-Mustafa-Gemeinschaft engagiert.

Das Urteil gegen die mutmaßlichen Hisbollah-Mitglieder markiert einen wichtigen Schritt in der Bekämpfung des Terrorismus in Deutschland. Es sendet auch ein starkes Signal an potenzielle Unterstützer terroristischer Organisationen, dass ihre Aktivitäten nicht toleriert werden und juristische Konsequenzen haben werden. Die Verurteilung der Angeklagten dient als Mahnung an die Öffentlichkeit und unterstreicht die Entschlossenheit der deutschen Justiz, gegen alle Formen des Extremismus vorzugehen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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