Am Montag plant die Gewerkschaft Verdi, die Warnstreiks im öffentlichen Dienst in Hamburg erheblich auszuweiten. Bereits am Sonntag musste der Flughafen Hamburg aufgrund einer überraschenden Arbeitsniederlegung schließen, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Reisende führte. Rund 40.000 Passagiere waren von den Störungen betroffen, da an der Sicherheitskontrolle keine Abflüge mit Passagieren möglich waren und auch bei den Ankünften Streichungen zu erwarten sind. Weitere Einrichtungen, die durch die Streiks betroffen sind, sind die Stadtreinigung, mehrere Asklepios-Kliniken, das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE), die Elbkinder-Kitas sowie die Hamburg Port Authority (HPA). Während die Streikenden sich ab 9.30 Uhr zu einer Kundgebung auf der Kreuzung Reesendammbrücke/Ballindamm versammeln, wird ein Demonstrationszug durch die Innenstadt zum Gewerkschaftshaus die Maßnahmen abrunden. Der Verdi-Chef Frank Werneke wird als Redner erwartet.
Die Tarifforderungen von Verdi umfassen eine Erhöhung von acht Prozent, mindestens 350 Euro mehr monatlich und drei zusätzliche freie Tage. Arbeitgeber lehnen diese Forderungen jedoch als nicht finanzierbar ab. In diesem Kontext ist die nächste Tarifrunde für den 14. bis 16. März in Potsdam angesetzt, in der sich beide Seiten erneut um eine Einigung bemühen werden.
Hintergrund der Streiks
Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen sind seit dem Beginn der Verhandlungen am 24. Januar ins Stocken geraten. Trotz einer zweiten Verhandlungsrunde am 18. Februar kam es zu keiner substantiellen Annäherung zwischen den Gewerkschaften Verdi und dbb und den Arbeitgebern. Diese Situation hat die Gewerkschaften zu den laufenden Warnstreiks aufgerufen, die vor allem den öffentlichen Personennahverkehr, Krankenhäuser, Verwaltungen sowie Flughäfen betreffen.
Damit die Streiks als rechtmäßig gelten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Streik darf nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen und muss von einer Gewerkschaft organisiert sein. Zudem darf er die Friedenspflicht nicht brechen, was bedeutet, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags keine Arbeitskämpfe zur Veränderung der Regelungen stattfinden dürfen. Weiterhin muss der Streik auf tariflich regelbare Ziele abzielen, und die Beteiligten müssen sich an gewerkschaftliche Vorgaben halten. Dabei ist zu beachten, dass während einer Arbeitskampfmaßnahme kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht und Streikenden Beschäftigten kein Urlaub gewährt werden kann.
Obwohl die Lage angespannt ist, gewährleistet das Streikrecht auch Schutz für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Arbeitgeber sind im Vorfeld verpflichtet, die Möglichkeit eines Streiks in ihre Planungen einzubeziehen. In diesem Rahmen bleibt abzuwarten, wie die kommenden Verhandlungen verlaufen werden und ob eine Einigung zwischen den streikenden Beschäftigten und den Arbeitgebern erzielt werden kann.
Für weiterführende Informationen und aktuelle Entwicklungen zu den Streiks empfiehlt sich ein Blick auf die Berichterstattung von Tag24 und den rechtlichen Rahmen von Haufe.