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Schulverbot für Gesichtsverhüllung: Niqab verboten, Kopftuch erlaubt

An Hamburgs Schulen gilt seit heute ein offizielles Verbot der Gesichtsverhüllung im Klassenraum. Gemäß Angaben der Schulbehörde wurde diese Regelung mit dem Beginn des Tages wirksam. Laut einer Ergänzung des Schulgesetzes dürfen Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts, bei Veranstaltungen und in den Pausen ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, es liegt ein medizinischer Grund vor, der das Tragen einer medizinischen Maske erfordert.

Die Untersagung der Verhüllung bezieht sich auf das vollständige Bedecken des Gesichts oder wesentlicher Teile davon, von der unteren Kinnkante bis zum unteren Rand der Stirn. Beispiele für verbotene Praktiken sind das Tragen eines Niqab oder eines anderen Gesichtsschleiers. Erlaubt hingegen ist das Tragen eines Kopftuchs, das das Gesicht von den Augenbrauen bis zum unteren Kinnbereich freilässt. Dieser Schritt soll den offenen Austausch und die klare Kommunikation zwischen Schülern und Lehrkräften fördern, indem die Mimik und Gestik des Gegenübers sichtbar sind.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen hatten vor zwei Wochen einen Antrag zur Änderung des Schulgesetzes in der Bürgerschaft verabschiedet, welcher mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD angenommen wurde. Die Linke stimmte dagegen. In Deutschland wird das Thema der Verschleierung im Schulunterricht uneinheitlich behandelt, da die Bundesländer für die Bildung zuständig sind. Bayern und Niedersachsen hatten bereits 2017 als erste Bundesländer die vollständige Gesichtsverhüllung durch Änderungen in ihren Schulgesetzen untersagt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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