Die rot-grüne Koalition in Hamburg plant die Verlängerung der Mietpreisbremse, um die Mieten für neue Mietverhältnisse bis mindestens zum Ende des Jahres 2025 zu deckeln. Dazu soll am 12. Februar in der Bürgerschaft über einen entsprechenden Antrag abgestimmt werden. Der Beschluss könnte die Regelung bis zum 31. Dezember 2025 verlängern, nachdem die Mietpreisbremse ursprünglich im Jahr 2015 eingeführt wurde. Derzeit gilt sie noch bis Ende Juni 2025, allerdings nur, wenn die Zustimmung der Bürgerschaft erfolgt.
Der SPD-Abgeordnete Martina Koeppen und der Grünen-Abgeordnete Olaf Duge fordern eine Bewegung auf Bundesebene. Bisherige Versuche, insbesondere seitens der SPD und der Grünen, die Union zu einer Zustimmung für eine Verlängerung der Mietpreisbremse zu bewegen, sind gescheitert. Die rot-grüne Regierung räumt ein, dass ohne eine entsprechende Gesetzgebung auf Bundesebene eine Fortsetzung bis 2029 unmöglich ist, da der Bund die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen müsste.
Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse
Der Hamburger Senat, angeführt von Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Karen Pein, plant zudem, einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 in den Bundesrat einzubringen. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, Mieterinnen und Mieter umfassend vor steigenden Mietkosten zu schützen und den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern. Die Mietpreisbremse erlaubt es, dass die Miete bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10 Prozent überschreiten darf.
Die Mieter in Hamburg können auch Rückzahlungen für zu viel gezahlte Miete fordern, wenn sie nach dem 1. April 2020 eine Wohnung angemietet haben. Diese Rückforderungen können bis zu 30 Monate nach Beginn des Mietverhältnisses geltend gemacht werden. Besondere Ausnahmefälle sind unter anderem Mietverträge für neu genutzte oder umfassend modernisierte Wohnungen sowie für Wohnungen, bei denen die Vormiete über der Mietpreisbremse liegt.
Rechtlicher Rahmen und Hintergründe
Die Mietpreisbremse ist part of a broader regulatory framework, das mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz, das am 1. Juni 2015 in Kraft trat, in Verbindung steht. Diese Regelung ermöglicht es Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt, die Mieten durch gesetzliche Maßnahmen zu begrenzen. In Bezug auf Hamburg wurde die geltende Mietpreisbremse durch ein Urteil des Landgerichts Hamburg am 3. Juli 2018 neu festgelegt, was die Anwendung aus formellen Gründen betraf. Seitdem wird sie als geltend betrachtet und wurde bereits einmal verlängert.
Die zukünftige Entwicklung der Mietpreise in Hamburg hängt maßgeblich von der bevorstehenden Abstimmung in der Bürgerschaft sowie den weiteren Schritten auf Bundesebene ab. Bis zum Jahresende 2025 könnte die Regelung fortbestehen, jedoch bleibt der Erfolg dieser Bemühungen unsicher, weil eine grundlegende Gesetzgebung auf Bundesebene erforderlich ist, um eine dauerhafte Stabilisierung der Mietpreise zu erreichen. Die vollständige Ausarbeitung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs bleibt abzuwarten.
Für weitere Informationen über die Entwicklung der Mietpreisbremse in Hamburg, einschließlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen, empfehlen sich die Artikel von t-online, hamburg.de und hamburg.de.