Hamburg

Rekordzahl an Einbürgerungen in Hamburg: 8.957 neue Staatsbürger!

VorfallSonstiges
OrtHamburg

Im Jahr 2024 verzeichnet Hamburg einen neuen Rekord bei den Einbürgerungen. Bis Anfang Dezember haben 8.957 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, was einem Anstieg von knapp 19 Prozent im Vergleich zum gesamten Jahr 2023 entspricht. Ein wesentlicher Trend ist, dass sich die Mehrheit der neuen Staatsbürger für die doppelte Staatsbürgerschaft entschieden hat: 8.608 Personen, gegenüber 5.832 im Jahr 2023.

Die größten Gruppen unter den neuen Staatsbürgern stammen aus Syrien mit 1.735 Einbürgerungen, gefolgt von Afghanistan mit 1.076 Einbürgerungen und dem Iran mit 710 Einbürgerungen. Die Zahl der Neuanträge bis Anfang Dezember 2024 betrug 18.667, was einen Anstieg um 5.932 (46,6 %) im Vergleich zum Gesamtjahr 2023 darstellt. Das Amt für Migration hat zusätzliche Mitarbeiter eingestellt und die Verfahren digitalisiert, sodass Einbürgerungsanträge nun online gestellt und Unterlagen digital eingereicht werden können. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags liegt derzeit bei 13 Monaten.

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Im Zuge der durch den Bundestag beschlossenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die am 19. Januar 2024 verabschiedet und am 2. Februar 2024 vom Bundesrat billigt wurde, wurde der Prozess zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit entscheidend erleichtert. Einbürgerungen sind nun bereits nach fünf Jahren Aufenthalt möglich, zuvor waren es acht Jahre. In besonderen Fällen, wie etwa bei besonderen Integrationsleistungen, kann die Frist sogar auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Zu diesen besonderen Leistungen gehören die Teilnahme an einem Integrationskurs, der Nachweis von Sprachkenntnissen und bürgerschaftliches Engagement. Zudem erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren legal in Deutschland lebt und über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt.

Die Reform erlaubt auch eine Mehrstaatigkeit, sodass Einbürgerungsbewerber ihre bisherige Staatsangehörigkeit ohne Einschränkungen behalten können. Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit anstreben, können ebenfalls ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten, ohne ein aufwändiges Verfahren durchlaufen zu müssen. Darüber hinaus wurden Vorgaben für das Bekenntnis zur historischen Verantwortung sowie zur Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eingeführt. Bewerber müssen die historische Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft anerkennen.

Einbürgerungsurkunden werden in öffentlichen Feiern überreicht, und in besonderen Härtefällen wird das Erfordernis von Deutschkenntnissen auf mündliche Kenntnisse reduziert. Die Bedingungen für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer wurden gelockert, sodass künftig mündliche Deutschkenntnisse genügen. Ein formeller Einbürgerungstest ist für diese Gruppen nicht mehr erforderlich. Die Reform zielt darauf ab, eine integrative und zeitgemäße Politik der Staatsbürgerschaft in Deutschland zu fördern.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 15
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Referenz
www.ndr.de
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