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Pachtvertragsstreit um Regenbogencamp in Prerow – Landgericht Stralsund fällt Urteil

Gericht verkündet Urteil im Streit um Regenbogencamp

Das Landgericht Stralsund wird am Freitag um 9.30 Uhr das lang erwartete Urteil im Streit um das Regenbogencamp in Prerow auf dem Darss verkünden. Dieser Rechtsstreit hat in der Region für großes Aufsehen gesorgt und die Gemüter stark bewegt.

Der Konflikt dreht sich um die Gültigkeit des Pachtvertrages für eine rund 15 Hektar große Teilfläche des Campingplatzes. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte den Vertrag zum 31. Dezember 2023 gekündigt, während die Regenbogen AG aus Schönkirchen in Schleswig-Holstein darauf besteht, dass der Vertrag eine Laufzeit bis 2042 hat. Eine gütliche Einigung zwischen den Parteien war nicht möglich, was zu dem gerichtlichen Verfahren führte.

Seit über 30 Jahren betreibt die Regenbogen AG den Strandcampingplatz in Prerow und hat in dieser Zeit einen festen Platz in der Herzen vieler Urlauber gefunden. Die Anlage umfasst nicht nur Stellplätze, sondern auch wichtige Infrastruktur wie Sanitärgebäude und Stromanlagen, die für den reibungslosen Ablauf des Campingbetriebs unerlässlich sind.

Die Entscheidung des Gerichts wird weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft des Regenbogencamps und seiner Besucher haben. Sollte das Urteil zugunsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausfallen, könnte dies das Ende einer langen Tradition bedeuten und einen starken Einschnitt in die Campingkultur dieser Region darstellen.

Die Menschen in Prerow und Umgebung verfolgen gespannt die Entwicklung dieses Rechtsstreits, der nicht nur juristisch, sondern auch emotional von großer Bedeutung ist. Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, welcher Weg für das Regenbogencamp und seine Besucher in Zukunft eingeschlagen wird.

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