BergedorfHamburg

Kinderschänder-Prozess: Opfer des Grauens vor Gericht

Prozess gegen Kinderschänder in Hamburg: Ein Albtraum für Opfer und Zuschauer

In einem der schrecklichsten Fälle von Kindesmissbrauch endete kürzlich ein Gerichtsprozess vor dem Landgericht Hamburg. Der 33-jährige Lebensmitteltechniker Mike W. aus Hamburg-Bergedorf wurde zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten verurteilt. Das erschütternde Detail: W. vergewaltigte über Jahre hinweg zwei Kinder im Alter von 5 und 9 Jahren, die seine Stiefschwester waren, sowie einen 13-jährigen Jungen aus seinem Familienkreis. Was diesen Fall besonders schockierend macht, ist die Tatsache, dass der Täter seine Grausamkeiten auf Video festhielt.

Das Ausmaß der Verbrechen, das in den im Gericht präsentierten Videos dokumentiert war, schockierte nicht nur die Anwesenden im Saal, sondern auch die Richter selbst. So beschrieb der Vorsitzende Richter Stefan Philipp den Fall als einen „Prozess des Grauens„. Die Zuschauer waren sichtlich mitgenommen, einige mussten den Saal verlassen, als die Anklage verlesen wurde.

Ein besonders entsetzliches Detail war die Art und Weise, wie die Kinder missbraucht wurden. Der Richter berichtete, dass die Opfer sich scheinbar bereits an die Routine des Missbrauchs gewöhnt hatten. Auf einem Video war zu hören, wie eines der Kinder vor Schmerz aufstöhnte, worauf der Täter lediglich antwortete: „Da müssen böse Jungs durch …“. Diese schockierende Gleichgültigkeit gegenüber dem Leiden der Kinder zeugt von einer abstumpfenden Grausamkeit, die kaum vorstellbar ist.

Ein weiterer verstörender Aspekt war, dass die Kinder, trotz der Qualen, die sie erlitten, sich niemandem anvertrauten. Der Täter hatte ihnen eingeredet, dass es ihr Geheimnis sei und dass er ihr Freund sei. Diese Manipulation und die erbarmungslose Ausnutzung ihrer Angst und ihres Vertrauens brachte die Kinder in eine schreckliche Lage, aus der sie erst befreit wurden, als die Ermittler auf den Täter aufmerksam wurden.

Der Richter unterstrich, dass der Täter keine verminderte Schuldfähigkeit zugestanden bekam, obwohl er angab, selbst ein Missbrauchsopfer zu sein. Die Richter urteilten einstimmig, dass er die Möglichkeit gehabt hätte, sich gegen seine kriminellen Neigungen zu entscheiden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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