Mehr als 1,4 Millionen Umschläge mit Wahlbenachrichtigungen liegen bei der Post bereit für die bevorstehenden Europa- und Bezirksversammlungswahlen am 9. Juni in Hamburg. Die Auslieferung der Benachrichtigungen erfolgt ab Freitag durch die Post, wie von der Innenbehörde angekündigt. Gleichzeitig startete die Hamburgische Bürgerschaft ihre Informationskampagne „Wähl, was dich bewegt“, um Bürgerinnen und Bürger über den Wahlprozess zu informieren und sie zur Teilnahme zu ermutigen. Die Kampagne umfasst eine eigene Website, Präsenz in den sozialen Medien und Plakate in der Stadt mit Slogans wie „Flora oder Elphi“ und „Meckern oder Machen“.
Um die Wahlbeteiligung zu steigern, werden sowohl Plakate als auch Influencer in verschiedenen Geschäften, Vereinen und sogar Nagelstudios und Friseursalons platziert. Besonders in Vierteln mit niedriger Wahlbeteiligung sind zahlreiche Aktionen geplant. Erstmals werden auch Influencer eingesetzt, um insbesondere junge Menschen zur Stimmabgabe zu motivieren. Die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs werden dazu ermutigt, ihre Stimme abzugeben, um die Gestaltung ihrer Stadt aktiv mitzugestalten.
Derzeit sind die Briefträgerinnen und Briefträger Hamburgs damit beschäftigt, insgesamt rund 220 Tonnen Wahlbenachrichtigungen bis zum 18. Mai zuzustellen. Jeder Umschlag enthält Muster-Stimmzettel für die Bezirks- und Europawahl sowie Informationen zur Briefwahl. Wählerinnen und Wähler können bis zum genannten Datum Wahlunterlagen anfordern, falls sie keine erhalten haben. Die Briefwahl ist ausdrücklich erlaubt und wird vom Landeswahlamt unterstützt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen online anzufordern, was laut dem Landeswahlleiter nur zwei Minuten dauert.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, im Bezirksamt oder in einer Außenstelle vor Ort oder bequem von zu Hause aus zu wählen. Für die Bezirkswahlen stehen insgesamt zehn Stimmen zur Verfügung, während für die Europawahl eine Stimme abgegeben werden kann. Hamburg verfügt über 1.269 Wahllokale, die am 9. Juni geöffnet sein werden. Das Wahlrecht steht allen Hamburgerinnen und Hamburgern ab 16 Jahren zu, einschließlich EU-Ausländerinnen und -Ausländern, die das Europaparlament wählen dürfen, nach vorheriger Beantragung.
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