Die Entwicklung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Hamburg verläuft bislang schleppend. Laut einem Bericht des NDR hat der Senat erst auf knapp drei Prozent der städtischen Liegenschaften Solarenergie installiert. Dies geht aus einer Senatsantwort auf eine Große Anfrage der CDU hervor, die feststellt, dass auf insgesamt 10.700 städtischen Gebäuden lediglich 308 Photovoltaik-Anlagen vorhanden sind. Zu diesen Gebäuden zählen auch die im Besitz von stadteigenen Betrieben wie SAGA und Hochbahn.

Seit 2020 kamen nur 80 neue Anlagen hinzu. CDU-Umweltexperte Sandro Kappe kritisierte, dass die Potenziale öffentlicher Gebäude nicht ausreichend genutzt werden und bemängelte das Fehlen eines klaren Plans zur Beschleunigung der Energiewende. Der Senat berichtete jedoch von Fortschritten und gab an, dass seit August 2024 insgesamt 53 Solaranlagen installiert wurden. Erfreulicherweise hat bereits jeder dritte Schulstandort in Hamburg eine Photovoltaik-Anlage, von rund 360 Schulstandorten sind derzeit 114 ausgestattet.

Finanzielle Aspekte und rechtliche Rahmenbedingungen

Zur Förderung von Photovoltaikanlagen in Hamburg gibt es mehrere Maßnahmen. Wie die Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erläuterte, beschreibt der Begriff Photovoltaik (PV) Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie. Die Nutzung dieser Technologie ist seit über 20 Jahren erprobt und wird zunehmend wirtschaftlicher.

Im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (§ 16) ist eine PV-Nutzungspflicht verankert, die den weiteren Ausbau der Photovoltaik in der Stadt zur Zielsetzung hat. Die Umsetzung erfolgt über die Hamburgische Klimaschutz-Umsetzungspflichtverordnung (HmbKliSchUmsVO). Experten gehen davon aus, dass sich Investitionen in PV-Anlagen in der Regel innerhalb von 5 bis 17 Jahren amortisieren können. Der Hamburger Solaratlas bietet zudem Anhaltspunkte darüber, ob die Dächer für Solaranlagen geeignet sind.

Zusätzlich stehen die „Hamburger Energielotsen“ zur Verfügung, die kostenfreie Energieberatung für Privatpersonen und Unternehmen anbieten. Bei Installation einer PV-Anlage ist die Anmeldung beim örtlichen Verteilnetzbetreiber, der Stromnetz Hamburg GmbH, erforderlich. Dazu ist der Installateur verantwortlich. Anlagenbetreibende müssen sich zudem im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren, um eine Vergütung für eingespeisten Solarstrom zu erhalten. Eine Registrierung ist bis spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage möglich.

Die finanzielle Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien wird durch das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) geregelt. Während die Freie und Hansestadt Hamburg keine direkten Förderungen für PV-Anlagen bereitstellt, konzentriert sie sich auf umfassende Beratungsangebote. Außerdem können Investitionen über den Förderkredit 270 – Erneuerbare Energien der KfW finanziert werden. Ab dem 1. Juli 2021 gilt die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche Zuschüsse für PV-Anlagen an Effizienzgebäuden ermöglicht.

Weiterlesen: NDR und hamburg.de.

Quellen

Referenz 1
www.ndr.de
Referenz 2
www.hamburg.de
Quellen gesamt
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