GesellschaftHamburg-Nord

Zufallsauswahl in der Bürgerbeteiligung: Hamburg geht neue Wege

"Diekmoor erprobt ab dem 26. Juli 2024 ein neues Gesetz zur datenschutzkonformen Zufallsauswahl von Bürger:innen für städtebauliche Beteiligungsverfahren, um Vielfalt und unterschiedliche Perspektiven in der Planung zu fördern, betont Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz."

Bedeutung der Zufallsbeteiligung im städtischen Planungsprozess

Die neue gesetzliche Regelung zur Umsetzungen der Zufallsbeteiligung bei städtebaulichen Planungen könnte einen signifikanten Wandel in der Bürgerbeteiligung darstellen. Das am 26. Juli 2024 in Kraft getretene Gesetz ermöglicht es den städtischen Verwaltungseinrichtungen, Einwohner:innen durch eine gezielte Auswahl aus dem Melderegister einzubeziehen. Dies könnte vor allem in einer Zeit, in der Information und Meinungen oft in sogenannten Filterblasen eingeschlossen sind, eine wichtige Chance darstellen, um eine breitere und vielfältigere Perspektive in die beteiligten Verfahren einzubringen.

Rechtliche Grundlagen für Datenschutz

Um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wird klargestellt, dass zufällig ausgewählte Bürger:innen über ihre Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung informiert werden müssen. Diese klare Kommunikation ist unerlässlich, um das Vertrauen der Teilnehmenden zu gewinnen und ihnen die Möglichkeit zu geben, freiwillig an dem Prozess teilzunehmen. Nach der Durchführung des Beteiligungsverfahrens werden alle personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht, was den Schutz der Privatsphäre zusätzlich gewährleistet.

Feedback aus der Verwaltung

Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz äußerte sich zu der neuen Regelung: „Gerade in Zeiten von Filterblasen und Echokammern ist die zufällige Beteiligung von Bürger:innen eine große Chance.“ Durch diese Maßnahme können mehr unterschiedliche Gruppen erreicht werden, was zu einem bereichernden Austausch von Ideen und Perspektiven führt, die andernfalls möglicherweise nicht gehört würden. Diese Diversität in der Beteiligung ist entscheidend, um die Verwaltung an den Bedürfnissen und Wünschen der Gemeinschaft auszurichten.

Öffentliche Informationsveranstaltungen

Verschiedene Formate wie offene Informationsveranstaltungen und Onlinebeteiligungen lagen dem bisherigen Beteiligungsverfahren am Diekmoor zugrunde. Die Kombination dieser Formate hat dazu beigetragen, Stimmen aus der Öffentlichkeit aufzufangen und in den Planungsprozess zu integrieren. Die Einführung von Werkstätten mit zufällig ausgewählten Bürger:innen schafft zusätzliche Möglichkeiten, um die Beteiligung zu intensivieren und eine breitere Diskussion zu fördern.

Wichtigkeit für die Gemeinschaft

Diese gesetzgeberische Änderung hat nicht nur Bedeutung für die Verwaltung, sondern sie reflektiert auch eine breitere gesellschaftliche Bewegung Richtung mehr Transparenz und Mitbestimmung. Indem die Stadt Hamburg die Zufallsbeteiligung datenschutzkonform umsetzt, zeigt sie ein Engagement für die Einbindung der Bürgerschaft in die Gestaltung ihrer Umgebung, was letztendlich zu einem besseren Zusammenleben und einer stärkeren Gemeinschaft beitragen kann.

Für Medienanfragen stehen folgende Kontaktdaten zur Verfügung:

Alexander Fricke | Pressestelle Bezirksamt Hamburg-Nord

Telefon: 040 42804-2245

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