Hamburg-NordWirtschaft

Arbeitsgericht bestätigt: Fristlose Kündigung von Lowperformern rechtens – Fallanalyse von Wittig Ünalp

Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat in einem wegweisenden Urteil bestätigt, dass Unternehmen bei erheblichen Minderleistungen ihren Mitarbeitern fristlos kündigen können. Die Entscheidung erging im Fall von zwei ehemaligen Servicemitarbeitern des Bürgertelefons Bremen, die von ihrer Arbeitgeberin, der Stadt Bremen, aufgrund erheblich unterdurchschnittlicher Telefoniezeiten fristlos entlassen wurden. Die Mitarbeiter klagten gegen diese Kündigung und argumentierten, dass ihre Leistungen zwar unterdurchschnittlich, aber nicht betrügerisch gewesen seien.

Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Arbeitgeberin und stellte fest, dass die mangelnde Leistung der Kläger eine vorsätzliche Vernachlässigung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten darstellte. Statt den erwarteten 60 Prozent verbrachten die Mitarbeiter nur zwischen 16 und 35 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Telefonaten. Nils Wigger, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Wittig Ünalp, ordnete das Urteil ein und betonte, dass Unternehmen eine klare rechtliche Grundlage für fristlose Kündigungen von Lowperformern haben, insbesondere wenn die Minderleistung messbar ist.

Er riet Arbeitgebern jedoch dazu, Kündigungen aufgrund verminderter Leistungen sorgfältig vorzubereiten und bei Zweifeln rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine der größten Kanzleien für Arbeitsrecht in Deutschland, wurde 1998 gegründet und berät Unternehmen und Führungskräfte in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Mit mehr als 50 Rechtsanwälten, darunter 25 Fachanwälte für Arbeitsrecht, ist die Kanzlei deutschlandweit aktiv und verfügt über Standorte in verschiedenen Städten wie Berlin, Hamburg und München.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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