Hamburg-Nord

Angeklagter wegen Mordes an 14-Jähriger zu 11 Jahren Haft verurteilt

Im nordhessischen Bad Emstal wurde ein 21-jähriger Mann wegen des Mordes an einer 14-jährigen Schülerin zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Landgericht Kassel stellte fest, dass der Angeklagte das Mädchen im September letzten Jahres erwürgt hatte, um sexuelle Befriedigung zu erlangen. Das Urteil sah vor, dass die Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt vollstreckt werden soll. Zudem wurde die Sicherungsverwahrung als Vorbehalt angeordnet, da es als wahrscheinlich angesehen wurde, dass der Täter einen Hang zu schweren Straftaten hat.

Die Leiche des Opfers wurde am 28. September letzten Jahres am Rande eines Feldwegs in Bad Emstal entdeckt. Es wurde festgestellt, dass der Täter die Schülerin zur sexuellen Befriedigung erwürgt hatte und den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers durch sexuell motivierte Handlungen und Aufnahmen gestört hatte. Aufgrund des Alters des Täters zur Tatzeit, der knapp vor dem 21. Lebensjahr stand, war die Jugendkammer des Landgerichts Kassel für den Fall zuständig, um zu entscheiden, ob das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden sollte.

Die Staatsanwaltschaft und Vertreter der Nebenkläger hatten auf lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung plädiert, während der Verteidiger des Angeklagten das Jugendstrafrecht anstrebte. Das Gericht entschied sich dafür, das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, da die Mordmerkmale der sexuellen Befriedigung und der Verletzung persönlicher Rechte erfüllt waren. Der Angeklagte hatte zugegeben, die Schülerin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, um sie von einer Anzeige abzuhalten, jedoch betonte er, nicht die Absicht gehabt zu haben, sie zu töten.

Das Gericht folgte diesen Aussagen nicht und verurteilte den Mann wegen Mordes. Der Angeklagte hatte sich während des Prozesses bei der Familie des Opfers entschuldigt, betonte jedoch, dass er sich nicht mehr als entschuldigen könne. Gegen das Urteil besteht die Möglichkeit der Einreichung einer Revision.

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