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Neue Regeln für Limonaden: Lemonaid darf wieder als Limonade vermarkten

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat kürzlich eine langjährige Regelung bezüglich des Mindestzuckergehalts für Limonaden geändert. Bisher mussten Limonaden mindestens sieben Prozent Zucker enthalten, doch diese Vorschrift wurde nun aufgehoben. Gemäß den neuen Leitsätzen müssen Limonaden lediglich „Zutaten zur Erzielung eines süßen Geschmacks (z. B. Zuckerarten, Süßungsmittel)“ enthalten, ohne eine konkrete Mindestmenge festzulegen.

Der Auslöser für diesen Streit um den Mindestzuckergehalt war der Hamburger Getränkehersteller Lemonaid, dessen Bio-Zitronen-Limonade aufgrund eines Zuckergehalts von sechs Prozent von Lebensmittelkontrolleuren beanstandet wurde. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte forderte, dass die Limonade entweder umbenannt oder mit mehr Zucker versehen werden müsse, um weiterhin als Limonade verkauft werden zu können. Lemonaid wehrte sich gegen diese Forderung und erhielt Unterstützung von der Hamburger Gesundheitsbehörde, die betonte, dass Lebensmittel mit wenig Zucker nicht bestraft, sondern eher gefördert werden sollten.

Lemonaid-Geschäftsführer Paul Bethke äußerte sich positiv über die Änderung der Leitsätze, wobei er zugleich betonte, dass es aus seiner Sicht ungewöhnlich sei, dass der Streit über fünf Jahre gedauert habe. Die Leitsätze des Lebensmittelbuchs sind zwar nicht gesetzlich bindend, aber die Akteure in der Lebensmittelbranche halten sich in der Regel daran. Diese Normen sollen Verbraucher schützen und sicherstellen, dass Hersteller von Lebensmitteln ehrlich und transparent agieren.

Durch die Abschwächung der Regelung zum Mindestzuckergehalt für Limonaden wurde ein langjähriger Konflikt beigelegt, der zeigt, wie wichtig klare und verbraucherfreundliche Richtlinien für die Lebensmittelindustrie sind. Die DLMBK, die die Leitlinien erarbeitet, setzt sich aus verschiedenen Interessensgruppen zusammen, um sicherzustellen, dass die Zusammensetzung von über 2.000 Lebensmitteln transparent und nachvollziehbar ist. Diese Maßnahmen sollen für „Klarheit und Wahrheit bei Lebensmitteln“ sorgen und das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelbranche stärken.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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