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Finanzielle Entmündigung oder soziale Verantwortung? Hamburgs Kontroverser Ansatz für Asylbewerber:innen

Seit Mitte Februar hat Hamburg als erstes Bundesland beschlossen, für Asylbewerber:innen eine sogenannte Bezahlkarte oder SocialCard einzuführen. Politisch wird dies damit begründet, dass Asylbewerber:innen von dem Geld, das sie vom Staat erhalten, ihre Familien in ihren Heimatländern unterstützen würden.

Die Realität zeigt jedoch ein anderes Bild. Die Hamburger Sozialbehörde lädt monatlich die Bezahlkarte mit 185€ auf, die nach Abzug von Kosten für Unterkunft und Verpflegung übrig bleiben. In Hamburg dürfen maximal 50€ pro Monat bar abgehoben werden, pro minderjährigem Kind gibt es 10€ mehr. Zudem sind Überweisungen mit der Bezahlkarte nicht möglich. Diese Beschränkungen führen dazu, dass viele preiswerte Einkaufsmöglichkeiten unzugänglich werden und Rechnungen nicht beglichen werden können.

Neben den alltäglichen Einschränkungen können die mit der Bezahlkarte gesammelten Daten genutzt werden, um das Einkaufsverhalten von Asylbewerber:innen zu überwachen. Es wird befürchtet, dass diese finanzielle Entmündigung auf andere Bevölkerungsgruppen ausgeweitet werden könnte.

Die drastische Einschränkung sozialer Teilhabe stößt auf Widerstand. Die Initiative „NEIN zur Bezahlkarte in Hamburg – Seebrücke Hamburg“ ruft dazu auf, eine Petition zu unterstützen, um gegen diese Maßnahme vorzugehen. Es wird betont, dass die finanzielle Unmündigkeit von Asylbewerber:innen nicht hingenommen werden sollte, da dies eine Gefahr für die individuelle Selbstbestimmung und Würde darstellt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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