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Gericht lehnt Verschiebung des Volksbegehrens gegen Gendern ab in Hamburg

Hamburger Bürgerinitiative für geschlechterneutrale Sprache vor Gericht gescheitert

Eine Bürgerinitiative in Hamburg, die sich für geschlechterneutrale Sprache in Verwaltung und Bildung einsetzt, ist vor Gericht gescheitert. Das Hamburgische Verfassungsgericht hat den Antrag auf Verschiebung ihres geplanten Volksbegehrens abgelehnt. Die Initiative „Für eine geschlechterneutrale Sprache“ hatte beantragt, das Volksbegehren nach den Sommerferien durchzuführen, was jedoch vom Gericht nicht genehmigt wurde.

Die Bürgerinitiative argumentierte, dass es außerhalb der Schulfereien einfacher sei, die erforderlichen 66.000 Unterschriften für das Volksbegehren zu sammeln. Dies sei jedoch nicht ausreichend, um das Gericht davon zu überzeugen, die Frist zu verlängern. Das Verfassungsgericht wies den Antrag mit der Begründung zurück, dass die Initiative den Antrag auf das Volksbegehren selbst gestellt habe und somit den zeitlichen Ablauf des Verfahrens festgelegt habe.

Die Initiative forderte, dass die Hamburger Verwaltung, Bildungseinrichtungen und städtische Unternehmen auf geschlechtsneutrale Sprache umsteigen sollten, was die Verwendung von Gendersternchen und Doppelpunkten in Wörtern ausschließen würde. Dies sollte nach den Vorgaben des deutschen Rechtschreibrates geschehen. Die Initiative argumentierte, dass dies zu einer inklusiveren und gerechteren Sprachpraxis führen würde.

Obwohl die Volksinitiative gegen das Gendern vor Gericht gescheitert ist, betonen die Mitglieder ihre Entschlossenheit, weiterhin für geschlechterneutrale Sprache einzutreten und die Diskussionen darüber voranzutreiben. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts zeigt jedoch, dass der zeitliche Ablauf des Verfahrens gesetzlich vorgegeben ist und nicht einfach auf Wunsch geändert werden kann. Trotz der Ablehnung des Antrags wird die Diskussion über geschlechtsneutrale Sprache in Hamburg weitergehen.

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  • Gendergerechte Sprache
  • Volksbegehren

Quelle: dpa

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