Dr. Ruben Rehr, Rechtsanwalt in Hamburg und Lehrbeauftragter im Steuerrecht an der Bucerius Law School, thematisiert in der aktuellen Folge der Videoreihe „Fofftein“ die Möglichkeiten und Grenzen für die politische Betätigung von gemeinnützigen Organisationen. Laut law-school.de hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass gemeinnützige Körperschaften, die politische Zwecke verfolgen, keinen gemeinnützigen Zweck erfüllen. Dies ist ein zentrales Thema in der laufenden Diskussion um das politische Engagement von Non-Profit-Organisationen.
Rehr erläutert, dass sich gemeinnützige Organisationen politisch betätigen dürfen, solange diese Aktivitäten einem in § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) genannten Zweck dienen. Diese gesetzliche Regelung setzt jedoch klare Grenzen, insbesondere im Hinblick auf die Parteienfinanzierung; das Parteiengesetz verpflichtet zur Identifikation von Spendern, welche höhere Beträge spenden.
Politische Betätigung im Einklang mit der Satzung
Gemeinnützige Körperschaften sind nicht gänzlich von politischer Betätigung ausgeschlossen. Politische Aktivitäten sind zulässig, wenn sie mit den satzungsgemäßen Zielen übereinstimmen. Hierbei betont Skala Campus, dass zahlreiche Non-Profits gesellschaftliche Wirkung erzielen möchten, doch müssen sie darauf achten, nicht in die Parteiarbeit abzurutschen. Ein Sportverein kann beispielsweise an Umweltschutzdemonstrationen teilnehmen, ohne seine Gemeinnützigkeit zu verlieren, solange diese Aktivitäten nicht die Regel werden.
Die rechtlichen Vorgaben, die dem politischen Engagement zugrunde liegen, wurden durch wichtige Entscheidungen des BFH, wie die Attac-Urteile, weiter präzisiert. In diesen Fällen wurde die Gemeinnützigkeit von Organisationen wie Attac geprüft, die politische Inhalte und Forderungen propagierten, was letztlich zu ihrer Aberkennung führte. Der BFH stellt fest, dass politische Bildung nicht zur Rechtfertigung konkreter politischer Forderungen herangezogen werden kann. Dies bringt neue Herausforderungen für gemeinnützige Organisationen mit sich.
Herausforderungen und Chancen
Trotz der festgelegten Grenzen gibt es Spielräume für gemeinnützige Körperschaften, politisch zu agieren, solange dies im Einklang mit dem Satzungszweck geschieht. Laut bundestag.de können Organisationen, die ökologische, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen, politische Komponenten in ihre Arbeit integrieren. Es ist jedoch essenziell, dass sie ihre Satzung klar und exakt definieren, um Missverständnisse und mögliche Verlust der Steuerprivilegien zu vermeiden.
Ein weiterer Aspekt, der hervorzuheben ist, ist die Einführung eines Lobbyregisters, das ebenfalls für Unruhe in der Non-Profit-Szene gesorgt hat. Organisationen stehen vor der Herausforderung, sich an die sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, um ihre Gemeinnützigkeit zu wahren, während sie gleichzeitig gesellschaftliche und politische Verantwortung übernehmen möchten.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass das politische Engagement von gemeinnützigen Organisationen zwar eingeschränkt ist, jedoch nicht ausgeschlossen werden kann. Vielmehr ist eine klare Ausrichtung auf die satzungsmäßigen Ziele der Schlüssel, um die Gemeinnützigkeit aufrechtzuerhalten, während gleichzeitig gesellschaftlicher Einfluss genommen werden kann.