Vorfall | Hausfriedensbruch |
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Ort | Hamburg, Lokstedt |
Sachschaden in € | 3000 |
Ein Gärtner aus Hamburg hat sich mit einer gut gemeinten, aber letztlich rechtlich fragwürdigen Aktion ins Gericht gebracht! In einer heimlichen Nacht- und Nebelaktion stellte der 53-Jährige einen prächtigen Weihnachtsbaum auf dem Gelände einer Kindertagesstätte im Stadtteil Lokstedt auf und platzierte Geschenke darunter. Doch die Kita wollte keinen Baum und hatte ein Tor, das den Zugang zu ihrem Gelände regelte. Das Ergebnis? Eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch und eine Strafe von 3.000 Euro!
Die Richterin des Amtsgerichts machte klar: „Die Rechtslage ist relativ simpel. Es ist nicht gewünscht, dass einfach jeder dieses Gelände betritt.“ Das Team der Kita hatte zuvor entschieden, keinen Weihnachtsbaum aufzustellen, um die Religionsfreiheit der Kinder zu respektieren. Stattdessen gab es andere festliche Dekorationen, die die Kinder nicht ausschlossen. Der Gärtner war über diese Entscheidung informiert, was die Richterin in ihrem Urteil betonte.
Ein unerwarteter Gerichtstermin
Der Gärtner, Geschäftsführer eines Gartenpflanzenanbieters, hatte die Möglichkeit, einen Strafbefehl gegen Zahlung von 500 Euro abzulehnen, was er tat. Dies führte dazu, dass der Fall vor Gericht landete. Sein Anwalt zeigte sich unverständlich darüber, dass eine „gute Tat“ vor Gericht verhandelt wird. Er argumentierte, dass das Tor nicht abgeschlossen war und kein Schild auf das Verbot hinwies. Der Gärtner erschien in Gärtnerkleidung und wurde von Unterstützern begleitet, die T-Shirts mit der Aufschrift „Kein Baum ist illegal“ trugen. Vor dem Gericht sorgte ein Mensch im Tannenbaumkostüm für zusätzliche Aufmerksamkeit.
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, plant der Anwalt des Gärtners, Rechtsmittel einzulegen. Die Diskussion um die Bedeutung von Religionsfreiheit und die Grenzen von gut gemeinten Gesten wird sicherlich weitergehen!
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